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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Biker72 am 19. Mai 2016, 11:43:12

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Frage: Abstand für Kleingarten an Verein zahlen?
Antwort 1: Ja Stimmen: 0
Antwort 2: Nein Stimmen: 0
Titel: Abstand für Kleingarten an Verein zahlen?
Beitrag von: Biker72 am 19. Mai 2016, 11:43:12
Hallo, ich würde mir gerne einen Kleingarten pachten und habe jetzt ca. 1 Jahr gewartet um in eine bestimmte Kolonie zu kommen. Nun soll es endlich soweit sein und nach der Begehung würde mir eröffnet ich müsse 500€ an den Verein Abstand zahlen. Das ganze wurde auch begründet und zwar mit der Aussage das ja bei 2 Gärten die Pächter einfach nicht mehr bezahlt hätten und sich dünne gemacht haben. Desweiteren haben sie für ca. 1500€ Entmüllungskosten verursacht und die möchte der Verein jetzt durch das Verpachten inkl. Abstand bei neuenverpachten wieder reinholen. Mein zukünftiger Garten ist aber keiner der 2. Mein Garten ist relativ sauber aber auch dort gibt es nur Rasen und das wars.

Nun die Frage ob das rechtens ist und ob ihr das zahlen würdet ?

LG Andy
Titel: Re: Abstand für Kleingarten an Verein zahlen?
Beitrag von: Nostradamus am 19. Mai 2016, 18:27:40
Dein Beitrag ist zwar 2x drinn .Aber da gibbs noch mehr.Abstand wird an den Vorpächter gezahlt entsprechend des Schätzprotokolles und nicht an den Verein.Selbst die Kosten für die Schätzung muss der Vorpächter tragen,lait Kleingartengesetz ,Gartenordnung,Rahmengartenordnung des Landesverbandes .Die Unterlagen müssen aber alle im Verein vorliegen und du hast lautbvereinsrecht das Rechtbdort ein zu sehen.Also lass die nicht über den Nuckel ziehen