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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Stadtmensch2016 am 03. September 2016, 23:48:19

Titel: Pächterwechsel
Beitrag von: Stadtmensch2016 am 03. September 2016, 23:48:19
Wir haben im August2016 einen Kleingarten übernommen.
Laut Jahresabrechnung (Kopie vom Vorpächter) ist in diesem Jahr noch eine Summe X fällig für Reparatur/Wartung Brunnenanlage bzw Stromanlage.
2 mal im Jahr wird diese Summe fällig.
Die 1. Zahlung hat der Vorpächter übernommen (bis April 2016 fällig)
Wer muss nun die 2. Zahlung übernehmen (bis Ende Dezember 2016 fällig)?
Die Jahresrechnung für 2016 besitzen die Vorpächter.
Titel: Re: Pächterwechsel
Beitrag von: Pinky am 04. September 2016, 01:38:38
Hey...der vorbesitzer muss bis ende Juli zahlen...du alles was ab August anfällt...
habt ihr bei der ÜberGabe keine Abrechnung gemacht?