Hallo marika56,
für die Berechnung der Mitgliederbeiträge sollte es in jedem Verein eine Regelung geben, mindestens also einen Beschluss der Mitgliederversammlung, besser noch eine Behandlung des Themas in der Satzung und weiterführend in einer Beitragsordnung.
Grundsätzlich ist der Mitgliedsbeitrag von jedem geschuldet, der im Verein Mitglied wird. Ob dann ein Garten gepachtet ist/wird oder nicht, spielt erst einmal keine Rolle. Die Mitgliederversammlung kann natürlich eine unterschiedliche Behandlung beschließen. Eine Berechnung pro Garten ist aber eher ungewöhnlich, da der Verein schließlich aus Mitgliedern besteht und nicht aus Gärten.
Mitglieder ohne Garten sind normalerweise auch in jedem Verein denkbar. Denn die Mitgliedschaft ist an die Kündigungsfristen der Satzung gebunden, während der Pachtvertrag an die darin vereinbarten Fristen gebunden ist, aber eben auch einvernehmlich jederzeit aufgelöst werden kann - wenn bspw. ein Nachfolger den Garten "vorzeitig" übernimmt.
In eurer konkreten Situation solltet ihr folgendes klären, vielleicht schreibst du es ja noch in die Forums-Diskussion:
1. Sind alle Personen, von denen nun Beitrag verlangt wird, überhaupt Mitglied im Verein geworden? Das sollte am besten schriftlich (Aufnahmeantrag) geschehen sein, kann aber durchaus auch mündlich passieren oder sogar durch entsprechendes Handeln (man nimmt bspw. an der Mitgliederversammlung teil). Welche Regelungen zur Aufnahme von Mitgliedern sieht eure Satzung vor? Die sind auf jeden Fall einzuhalten. Allein die Tatsache, dass die Personen im Pachtvertrag stehen, reicht übrigens nicht unbedingt dafür aus, dass sie auch Mitglied im Verein sind!
2. Was schreibt eure Satzung vor, wer Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge und ggf. anderer Kosten beschließen darf. Ggf. nimmt sich euer Vorstand zu viel heraus und es bedürfte eigentlich erst einmal eines Mitgliederversammlungsbeschlusses (oder gab es den?)?
3. Zum Bauthema: Habt ihr ggf. eine Genehmigung für eine entsprechend zu genehmigende Baumaßnahme oder sind es alles "nur" Arbeiten in der Laube? Sofern eine solche Genehmigung vorliegt, verweist einfach darauf. Sofern sich die Situation inzwischen verschärft hat, macht doch einfach regelmäßig Fotos von eurem Garten, auf denen die kleingärtnerische Nutzung erkennbar ist. Das gelagerte Baumaterial sollte auch zu sehen sein, im Vergleich zur kleingärtnerischen Nutzung aber eben nur Nebensache sein. Von dem gelagerten Material darf dann noch keine Beeinträchtigung von Nachbarparzellen oder des Gehwegs ausgehen. Darunter zählt ggf. auch ein nicht zur Anlage passendes "schlechtes" Aussehen eurer Parzelle, wobei so etwas immer sehr subjektiv ist und deshalb kaum ein geeigneter Kündigungsgrund ist, weil schwierig nachzuweisen.
Wenn ihr jetzt noch tiefer ins juristische gehen wollt, könnten wir bei folgenden Punkten ansetzen:
mündliche Abmahnung durch eure Vorsitzende und die Kreisvorsitzende: wenn die beide allein waren, schaut mal in eure Satzung und die des Kreisverbandes. Ggf. darf eure Vorsitzende euren Verein gar nicht allein vertreten, gleiches könnte für die Kreisvorsitzende in Bezug auf den Kreisverband gelten (s. dortige Satzung). Damit ist die Abmahnung formal unwirksam, zumal eine mündliche Abmahnung wiederum schwierig nachzuweisen ist.
Wer ist euer Verpächter - der Verein oder der Kreisverband? Wenn letzteres der Fall ist, so kann euer Verein bzw. eure Vorsitzende euch nur abmahnen oder anderweitige Auflagen erteilen, wenn sie nachweist, dass sie vom Kreisverband bevollmächtigt/beauftragt wurde. Lasst euch die Verwaltungsvollmacht bzw. den Verwalterauftrag vorlegen.
Allgemein zum Thema Vorstand:
ZitatDie Vorsitzende hat den Berater und ihren Lebensgefährten in den Vorstand geholt, dass ist nun unser neuer Vorstand und dieser beschließt immer mehr neue Regeln
Sicherlich erlaubt eure Satzung, dass sich der Vorstand selbst vervollständigt, wenn während der Wahlperiode ein Vorstandsmitglied ausscheidet. Dann wird eure Satzung aber sicher auch vorschreiben, dass die Mitgliederversammlung diese Vervollständigung (Berufung) zu bestätigen hat. Vor allem beim Thema Vorstand darfst du nicht vergessen, dass die Mitgliederversammlung
immer das letzte Wort hat. Wenn der Vorstand wirklich nicht tragbar ist, dann kann die Mitgliederversammlung ihn auch absetzen (ggf. Satzungsregeln beachten). Dazu müssen die Mitglieder nicht einmal bis zur nächsten Versammlung warten, sondern kann mittels Minderheitenbegehren auch eine außerordentliche Versammlung erzwingen. Das soll hierzu erst einmal reichen, da das wirklich das allerletzte Mittel sein sollte.
Bin gespannt auf deine weiteren Schilderungen.
VG
verbandsfrei
Ich würde auf jeden Fall das Gespräch suchen und sehen ob dies geht, sagen, wie es denn war, und dass ihr Zeit braucht - alles in einem sehr ruhigen Ton und entspannt und dann wird sich das auch beruhigen, was sagen denn andere in eurem Verein denn zu der umgangsweise?