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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Pascal1975 am 11. März 2017, 19:42:20

Titel: Kaminofen in Gartenlaube
Beitrag von: Pascal1975 am 11. März 2017, 19:42:20
Hallo zusammen.
Ich hätte mal eine Frage zu meinem Garten den ich vor drei Jahren gekauft habe. Die Gartenalage ist damals von den Gründern von Thyssen gekauft worden. Die Parzellen wurden verkauft und ich habe eine gekauft. Also keine Pacht. Alle haben einen Wasser und Stromanschluss. Einige sogar ne Dusche, Toilette und Einbauküche mit 380V Anschluss und Kaminofen. Alle Lauben sind gemauert aber ohne Abwasseranschluss
Und jetzt meine Frage. Darf die Stadt in den kommenden Jahren diese Dinge verbieten oder besteht bestandsschutz.    Grüße Pascal 
Titel: Re: Kaminofen in Gartenlaube
Beitrag von: Hardy am 12. März 2017, 09:43:14
Der Bestandsschutz (§ 20a Nr. 7 BKleingG) als baurechtlicher Terminus ist ein Schutz vor einem Beseitigungsverlangen. Das zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtmäßig errichtete Bauwerk ist auch bei einer späteren Änderung der Sach- und Rechtslage (wie mit der Gültigkeit des BKleingG, BRD ab 1.4.1983; ehemalige DDR ab 3.10.1990) in seinem Bestand und in seiner Funktion geschützt. Das bedeutet, dass es weiterhin unverändert und wie bisher zulässig genutzt werden darf.
Wenn die Gartenanlage ein e.V. ist, soll das der Vorstand klären wegen dem Bestandsschutz.
Was Kamin betrifft frage lieber beim Amt oder dem zuständigen Schornsteinmeister.
Zum anderen ist es gut, wenn man die frühere Baugenehmigung für die Gartenlaube vorlegen kann.

Schönes WE
Hardy