gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Toasti am 07. Juli 2017, 12:17:44

Titel: Rechtsfrage bzw Tipps Kleingarten pachten
Beitrag von: Toasti am 07. Juli 2017, 12:17:44
Halle an Alle!



Vielleicht habt ihr mal so einen ähnlichen Fall mal gehabt oder wisst einfach mehr zum Thema als wir.

Vorgeschichte: Als wir zu Besuch bei unseren Bekannten im Kleingarten waren kam das Thema auf das wir auch gern einen hätten.
Sie meinten das bei ihnen im Verein ein Garten demnächst Frei werde und wir uns doch mal informieren sollen.
Natürlich haben wir uns gleich gekümmert und uns informiert.
Es war wirklich so das ein Garten frei wird.

So nun zum eigentlichen Problem. Der Garten ist geschätzt auf Summe ich schreibe mal 1500€.
Da wir den Garten rekultivieren müssen, da wirklich nicht ein Obst/Gemüse oder ähnliches sich darauf befindet wurden nochmal 500€ vom Schätzpreis abgezogen.
Der Vorpächter möchte aber 3000€ haben dafür lässt er auch alles da. (was wir aber gar nicht haben wollen)[sein persönliches ihm wichtiges Zeug hat er entfernt]

Er wurde gekündigt da mehrere Zahlungen nicht eingehalten wurden und er sollte eigentlich alles beräumen.
Die Frist die er bekommen hat zur Beräumung inklusive Kündigungsfrist ist abgelaufen und nun ist er ja auch kein Mitglied mehr vom Verein.

Nach diversen Urteilen und Gesetzen was man so im Netz findet bzw. wir gefunden haben gehört der Garten mit Laube und allem nun dem Verein, oder?


Wie gesagt vielleicht hatte mal jemand so etwas ähnliches und hat noch ein paar Tipps oder Informationen für uns.

Danke schon mal für die zahlreichen Antworten! (Hoffe man kann es lesen habe es nur vom Handy aus getippt)

Titel: Re: Rechtsfrage bzw Tipps Kleingarten pachten
Beitrag von: Joey am 07. Juli 2017, 15:17:11
Moin,

Du hast ja schon einiges im Netz gefunden und ich kann Dir da auch nur bestätigen, daß im Normalfall der Garten zum Schätzpreis abgegeben wird. Wenn der Vorpächter mehr haben möchte und ihr das nicht übernehmen wollt, dann hat er kein Recht darauf, sondern ihr könnt ihn auffordern, auch sein restliches Zeug abzuholen.

Ist dann aber auch wiederum nicht ganz so klar, da ihr sein zeug auch nicht ohne Weiteres entsorgen dürft, wenn er es da gelassen hat, sondern ihr müßt es verwahren und ihm eine Möglichkeit geben, es noch abzuholen.

Das Beste wäre, wenn der Verein Euch den Garten ohne das Zeug übergibt. Denn auch nur mit dem Verein habt Ihr nachher einen Vertrag (Rechtverhältnis).

Wenn Du eine genaue Analyse haben möchtest, dann müßtest Du mit den Verträgen zu einem Anwalt gehe4n (der haftet dann auch für seine Aussagen, was ich explizit nicht tue *g*).

Joey
Titel: Re: Rechtsfrage bzw Tipps Kleingarten pachten
Beitrag von: Toasti am 18. August 2017, 12:05:09
Danke für die Antworten!
Leider zieht es sich immer noch.

Haben uns nun auf einen Preis geeinigt aber der alte Pächter will sich mit dem Vorstand nicht mehr an einen Tisch setzen.

Versuch alle Dokumente und Schlüssel vom alt Pächter zu bekommen und eine sozusagen Gartenübergabe vom Inventar und Laube zu machen schlug leider fehlt. Da der alt Pächter immer keine Zeit hätte oder es am anderen Ende der Stadt machen will.
Dies ist uns einfach zu heiß da wir den Garten das letzten Mal vor gut 2 Monaten gesehen hatten. Übertrieben könnte die Laube abgerissen sein oder komplett beräumt und wir würden da die Katze im Sack kaufen.

Haben heute endlich einen Termin mit dem Vorstand wie es weiter geht. Haben langsam keine richtige Lust mehr auf den Garten.
Ich halte euch auf dem laufenden.

Gruß Toasti
Titel: Re: Rechtsfrage bzw Tipps Kleingarten pachten
Beitrag von: Toasti am 18. August 2017, 18:40:46
Mal im ganz groben, es wird sich noch mehr ziehen wie Kaugummi.
Mal sehen was der deutsche Staat dazu sagt und wie lange man darauf warten muss.
Wir glauben jedenfalls nicht mehr dran dass dieses Jahr etwas passiert. :-\