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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Milka am 12. August 2017, 19:33:03

Titel: 1 Pächter 2 Gärten ?
Beitrag von: Milka am 12. August 2017, 19:33:03
Bei uns in der Anlage war dieses Jahr richtig Stress. Eine Familie hat 2 Abmahnungen bekommen. Nun hat genau diese Familie einen 2 Pachtgarten bei uns bekommen, genau negben sich. Nun meine Frage ist das überhaupt erlaubt ? Der Vorstand sagt haben sie gemacht wegen Leerstand. Wir sind nur 35 Gärten, und als wir unseren vor 2 Jahren genommen haben, war angeblich noch eine Warteliste da.
Titel: Re: 1 Pächter 2 Gärten ?
Beitrag von: Hardy am 13. August 2017, 09:56:59
(Urt. v. 26.03.2014, Az. 9 U 57/14) OLG Braunschweig), schau Dir mal dieses Urteil an, denn beim Leerstand muss Dein Verein an den Gesamtverpächter für 35 Gärten die Pacht zahlen. Der Leerstand fällt dann auch Dir zur Last.
Hast Du mal beim Vorstand deshalb mal angefragt, vor Jahren Warteliste und jetzt bekommt ein Mitglied noch einen 2. Garten zur Pacht? Es gibt ja auch jährlich MV!

Hardy
Titel: Re: 1 Pächter 2 Gärten ?
Beitrag von: PIT am 13. August 2017, 19:51:53
Es ist schon komisch, wenn ein Mitglied 2 Abmahnungen bekommt, ist es wegen Nichtzahlung oder Verwilderung ?
Dann dürften sie keine 2. Parzelle bekommen. Wenn es eine Warteliste gibt, dann auch nicht.
Ansonsten, wir wären glücklich, bei 50 Parzellen und ca. 10 davon Leerstand, wenn ein paar Pächter 2 Parzellen bewirtschaften und bezahlen würden !!!!!!!
Titel: Re: 1 Pächter 2 Gärten ?
Beitrag von: Colabaum am 16. August 2017, 13:45:18
Pit, ich habe in einen Jahr 3 Verweise von den Liquidator wegen Dingen bekommen die haltlos sind, aber so kann man versuchen unliebsame Gartenfreunde loszuwerden. Er ist auch der Vorsitzende des Regionalverbandes, er regiert nach Gutsherrenart und läßt keine Meinung ausser seiner zu.
Gekündigt bin ich aber nicht geworden.