gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Dies und das => Thema gestartet von: HerrMatze am 01. Juli 2018, 10:49:06

Titel: Darf der Vorstand ohne Anwesenheit die Gärten betreten
Beitrag von: HerrMatze am 01. Juli 2018, 10:49:06
Hallo,

bei uns in der Gartenanlage gibt es das Problem,
das der Vorstand gerne die Gärten betritt in Abwesenheit der jeweiligen Pächter, und dann werden Briefe geschrieben, das und das ist nicht in Ordnung. Also es herrscht eher eine Kriegsstimmung anstatt Gemeinschaft.

Nun ist die Frage, dürfen die einfach den eigen gepachteten Garten ohne weiteres Betreten (zumal er abgeschlossen ist und dann über den Zaun gestiegen werden muss), oder dürfen die nur in Anwesenheit des jeweiligen Pächters die Gärten betreten.
Titel: Re: Darf der Vorstand ohne Anwesenheit die Gärten betreten
Beitrag von: BlueGirly am 05. Juli 2018, 14:42:13
Schau doch mal in deinem Pachtvertrag, ob da diesbezüglich was zu drin steht. ggf. beim Landes- oder Kreisverband der Kleingartenorganisation nachfragen und sich erkundigen.
Titel: Re: Darf der Vorstand ohne Anwesenheit die Gärten betreten
Beitrag von: peter am 10. Juli 2018, 12:05:56
Ein ganz einfaches NEIN außer wenn Gefahr besteht.
Und Gartenbegehungen müssen vom Vorstand angemeldet werden.