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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Clara am 05. Juli 2018, 10:11:25

Titel: Unterverpachtung ja oder nein?
Beitrag von: Clara am 05. Juli 2018, 10:11:25
Moin,

noch relativ neu in der Kleingarten-Vereinsarbeit suche ich bei einer Frage speziell eine schnelle Antwort der alten Hasen hier (Hardy? PIT?).

Fall: Solventes, fittes, ein Stück auswärts lebendes Paar kommt auf eine geniale ::) Idee: Da man selbst nur höchstens  1mal mtl. im Garten auftaucht und Rindenmulch rund um das einzige Beet verteilt, sucht man per Anzeige arme Dumme ...nein, das steht da natürlich nicht drin :-\...man sucht Leute, die den Garten pflegen und dafür nutzen dürfen. Wenn die Herrschaft selbst dochmal anreisen will,wird das vorher besprochen.

Ist auch das im Kgsinne verbotene Unterverpachtung oder nicht (weil ja kein Geld fließt(?

Auch wenn es keine Rolle spielt u n d ich grds. für neue Ideen im KGbereich bin: Mir stößt die Sache auf, weil es sich eben nucht um eine kranke Oma handelt, die ihren Garten irgendwie behalten möchte, sindern um fitte Menschen...

Titel: Re: Unterverpachtung ja oder nein?
Beitrag von: PIT am 05. Juli 2018, 19:34:35
Dein Fall ist schon eigenartig und nicht üblich.
Bei uns in der Lausitz nehmen wir keine Leute auf, die in anderen Orten wohnen. Nur die Stadt mit den 16 Ortsteilen.
Doch so streng wie zur DDR Zeit ist es mit der Bewirtschaftung der Parzellen nicht mehr, man muß nicht viel Gemüse und Obst haben und auch nicht täglich gießen und arbeiten. Wir haben diversen Leerstand und nehmen nun auch Leute auf, die kaum was machen nur sonnen, baden und selten da sind, leider, früher war das anders !!!
Gruß PIT
Titel: Re: Unterverpachtung ja oder nein?
Beitrag von: Clara am 06. Juli 2018, 05:49:04
Dass Pächter aus weiter entfernten Orten kommen, 20km, 50km oder in seltenen Fällen noch weiter, ist hier normal. Bei weitem nicht die Mehrheit natürlich, aber vielleicht doch 5 % in den Anlagen. Manche sind z.B. erst später umgezogen.
Und tatsächlich klappt bei vielen der entfernt lebenden alles gut...
Tja, und das, was Du sonst beschreibst, ist hier ähnlich :-\. Das Kleingartenwesen ist gerade im Wandel...

Zum Fall bekam ich inzwischen zum Glück rechtliche Auskunft: Das ist grds. mit dem PV bzw. UVP unvereinbar.
Wenn man als Verein dagegen vorgeht, hat das nichts mit Spießigkeit zu tun, sondern einfach mit purem Selbsterhalt. Denn, macht das Schule, besteeht die Gefahr, dass der Flácheneigentümer uns kündigt und dann ist es vorbei mit dem Verein insgesamt...
So ein kreativ und modern scheinendes Verhalten eines Einzelnen (immerhinist der Garten ja gepflegt, die Pacht bezahlt) gefährdet also am Ende - nach derzeitigiger Rechtslage- alle...
Das heisst ja nicht, dass gleich mit Kündigung zu drohen ist, aber man muss dringend handeln und mit den Leuten sprechen....