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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: wiche am 09. September 2018, 10:31:41

Titel: Falsche Wertermittlung
Beitrag von: wiche am 09. September 2018, 10:31:41
Hallo,
wir haben eine Garten für 10.000€ (Haus 7.200€ und Aufwuchs 1.800€) gekauft, der Schätzwert lag bei 9.200€. Nun wollten wir im Haus Fliesen legen und dabei sind uns durchgegammelte Balken aufgefallen. Wir haben die Außendämmung abgemacht und haben festgestellt das alle Balken, die auf der Bodenplatte liegen nicht mehr vorhanden sind (alle vergammelt), somit weiß keiner wodurch die Stützbalken das Haus noch tragen. Nachdem wir Fachleute vor Ort hatten, belaufen sich die Sanierungskosten (nur für die unteren Balken) auf 8.000€, da sind  noch nicht die Stützbalken und auch nicht das Dach dabei. Die Statik des Hauses ist fragwürdig... Den Bezirksverband, sowie den Vorpächter haben wir informiert.

Jetzt stellt sich natürlich für uns die Frage, wer zahlt das alles???

Auch haben wir uns mit Abrisskosten beschäftigt (6.200€ wegen der Sonderabfälle).
Titel: Re: Falsche Wertermittlung
Beitrag von: verbandsfrei am 12. September 2018, 10:04:03
Hallo wiche,

die Antwort auf deine Frage lautet zunächst einmal: ihr zahlt das selbst, denn ihr seid Eigentümer der Laube.

Jetzt das mögliche "Aber":
Wie so häufig bei juristischen Fragestellungen - was anderes liegt hier nicht vor - kommt es auf die Details zum Fall an, wie z. B.:

Wurden im Kaufvertrag (schriftlich?) Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen?
Kannte der Verkäufer die Mängel?
Aber auch: wie lange ist der Kauf her?

Naheliegende Ansprüche könnten u. U. gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, insbesondere falls du ihm nachweisen kannst, dass er die Mängel kannte. Ansonsten wird das äußerst schwierig, besonders wenn es schon länger her ist.

Ähnlich verhält es sich mit der Wertermittlung. Wenn diese nicht ausdrücklich auf das "Innenleben" bzw. die Grundkonstruktion der Laube abstellt und entsprechend bescheinigt, dass alles in Ordnung ist, wird es auch hier sehr, sehr schwierig. Ohnehin ist ein Rückgriff auf den Aussteller der Wertermittlung nur über Umwege möglich.

Lange Rede, kurzer Sinn: Mängelansprüche beim Kauf sind kompliziert, weil viele Details zu beachten sind. Deshalb gehe schleunigst zu einem Anwalt deines Vertrauens, lege ihm alles (!!!!) vor und lass dich beraten.

VG
verbandsfrei
Titel: Re: Falsche Wertermittlung
Beitrag von: Johannes Sonsalla am 10. Oktober 2018, 10:57:48
Lese dazu "www.skandalpress.com" Darin kannst du erkennen,lesen was der "wirklich"KGV-Mönchengladbach "ist".
Titel: Re: Falsche Wertermittlung
Beitrag von: Joey am 10. Oktober 2018, 13:39:56
Moin Wiche,

könntest Du uns kurz sagen, ob Deine Frage etwas mit dem KGV Mönchengladbach zu tun hat?

Das erschließt sich mir so nicht.

Danke
Joey