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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: tdutom am 13. September 2018, 05:51:32

Titel: Kündigung Pachtvertrag
Beitrag von: tdutom am 13. September 2018, 05:51:32
Hallo zusammen. Es geht um folgendes... Wir haben einen großen pachtgarten, welcher aus zwei einzelnen Parzellen besteht. Beide Parzellen stehen in einem Pachtvertrag. Wir würden gern einen davon kündigen. Ist das möglich?
Mfg
Titel: Re: Kündigung Pachtvertrag
Beitrag von: verbandsfrei am 13. September 2018, 08:59:20
Hallo tdutom,

wie du schon selbst beschreibst, ist es EIN Garten, welcher aus zwei Parzellen besteht. Der Vertrag wurde entsprechend ausgefertigt, also wurden/werden die beiden Parzellen als einheitlicher Vertragsgegenstand behandelt. Grundsätzlich lautet die Antwort auf deine Frage daher nein, das einseitige Herauslösen einer Parzelle als Teil der gepachteten Gesamtfläche ist nicht möglich. Die Teilkündigung von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Pachtvertrag) ist umstritten. Der einfachste Weg läuft über eine einvernehmliche Vertragsänderung, d. h. sowohl der Verpächter als auch ihr stimmt darin überein, eine der beiden Parzellen aus dem Vertrag herauslösen zu wollen. Die entsprechende Vertragsanpassung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Häufig wird auch der alte Vertrag ganz aufgelöst und nahtlos ein neuer Vertrag über die kleinere Fläche abgeschlossen. In diesem Fall solltest du ggf. darauf achten, welche neuen Vertragsbedingungen seitens Verein aufgestellt werden (neuere Formulare...).

VG
verbandsfrei
Titel: Re: Kündigung Pachtvertrag
Beitrag von: Gartenkresse am 26. April 2021, 23:14:04
Hallo liebe Gartenfreunde
Ich habe ein Anliegen.
Und zwar geht es um den Garten meiner Mutter.
Sie hat den Garten seit 10 Jahren und seit 2 Jahren kümmere ich mich um den Garten.
Ich habe knapp 10.000€ reingesteckt und möchte es gerne übernehmen.
Habe mit dem Vorstand geredet und die meinten ist an sich kein Problem.
Allerdings muss der Garten gekündigt werden um dann einen neuen Vertrag abzuschließen.
Meine Sorge ist, was ist wenn es nach der Kündigung heißt, nein wir vergeben den Garten einen der in der Warteliste steht?!
Gibt es da eine Möglichkeit es schriftlich zu bekommen, dass ich den Garten 100% bekomme ?
Ist eine mündliche Zusage rechtskräftig ?
Welche Wege gibt es um mich abzusichern ?
Warum ich mir Sorgen mache ist, dass ich mitbekommen habe, dass es bei einem Pächter so gemacht wurde, und er den Garten im Nachhinein nicht bekommen hat.
Würde mich sehr über eure Hilfe freuen.
Lg