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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: zenobias am 08. April 2019, 12:22:51

Titel: Fehlerhafte Wertermittlung mit Mängeln
Beitrag von: zenobias am 08. April 2019, 12:22:51
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe vor 5 Jahren einen Kleingarten gepachtet. Die damalige Wertermittlung wurde vom Vereinsvorstand selber aufgestellt und enthielt nur einige wenige Posten (Laube, Pflanzen, Wegeplatten etc.). Es waren keine Auflagen und Mängel aufgeführt. Meine Vermutung: das damalige "Gutachten" wurde in Eigenregie vom Vorstand erstellt, damit wir zügig den Garten übernehmen, denn der Vorpächter wollte dort dringend weg. Deswegen wurden auch keine Mängel aufgeführt, sondern einfach so übergeben.

Nun will ich den Garten abgeben und habe den Pachtvertrag gekündigt. Zeitgleich bekomme ich ein Schreiben vom Vorstand, ich soll die 2 großen Koniferen, die ca 25-30 Jahre alt sind und an meiner Grundstücksgrenze stehen, fällen und entfernen. Zwischenzeitlich scheinen auch andere Vereinsmitglieder solche Schreiben zu bekommen, denn in der Anlage wird sichtlich "aufgeräumt". Der Vorstand hat wohl viele Jahre die Dinge schleifen lassen, was bekannt ist, nachdem ich jetzt einige ansprach.

Nun wird nächste Woche eine Kommission des Bezirksverbandes meinen Garten schätzen und ich befürchte, dass ich dort einige Auflagen bekommen werde und einen finanziellen Verlust befürchten muss, weil man mir natürlich die Mängel aufs Auge drückt.

Fragen an das Forum:
- Wie sieht es aus mit Verwirkung? Die Mängel wurden 5 Jahre geduldet (Zeitmoment) und ich konnte davon ausgehen und darauf vertrauen (Umstandsmoment), damals einen mängelfreien und ordnungsgemäßen Garten zu pachten, da im damaligen Wertgutachten nichts aufgeführt war.

- Kann ich den Verein zu Schadensersatz auffordern, weil mir der Garten vor 5 Jahren zu teuer übergeben wurde? Denn die Mängel hätten als Auflage in Abzug gebracht werden müssen, oder irre ich mich da? Ist es nicht so, dass entweder der scheidende Pächter die Bäume hätte entfernen müssen oder der Verein oder ich hätte es gegen Preisnachlass erledigen können?

- Wie verhalte ich mich jetzt? Nehme ich der Kommission gegenüber das neue Gutachten erst mal so hin und kontaktiere dann den Verein? Muss die Kommission nicht eigentlich den Verein rügen, damals ein fehlerhaftes Gutachten meinem Pachtvertrag zugrundegelegt zu haben?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.