Moin,
mir wurde neulich die Frage gestellt, ob auch 2 Leute, ein Paar oder Freunde,einen Garten zu gleichen Teilen pachten können?
In der örtlichen Satzung steht zwar immer "der" Pächter, aber kein explizites Verbot.
Weiß hier jemand, ob das möglich ist und wenn ja/Nein, warum?
Hallo,
in der Regel geht das nur für Verheiratete bzw. eingetragene Partnerschaften. Die Vereine wollen sich nicht als Mittler benutzen lassen, wenn eine Freundschaft zerbricht.
Steht bei vielen Vereinen in der Satzung bzw. spätestens bei der Beantragung der Mitgliedschaft kann man das erfragen. Einen Rechtsanspruch hat man nicht darauf.