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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: abimel am 25. Juni 2019, 19:01:15

Titel: Kündigung
Beitrag von: abimel am 25. Juni 2019, 19:01:15
Hallo zusammen, ich brauche dringend Hilfe von euch.
Ich bin seit 2002 in einem Gartenverein in Hessen,hab damals eine kleine Parzelle bekommen. Der Vorstandsvorsitzender der,immer noch der gleiche ist hat mir 2005 mündlich zugesagt neben anderer Vereinmitglieder die Nutzung ein andere Parzelle nur für Gemüse anbau ohne Laube, was ich bis jetzt (14 Jahrelang) mit liebe und Leidenschaft gemacht habe. Vor kürzem erhielte ich die Kündigung ohne einer Grund. Wie soll damit umgehen. Vielen Dank
Abimel 
Titel: Re: Kündigung
Beitrag von: Pauli am 30. Juni 2019, 17:13:31
Hallo, abimel, haben Sie einen Unterpachtvertrag? Zahlen Sie Mitgliederbeitrag?
Eine Kündigung kann nur schriftlich mitgeteilt werden, wenn mindestens drei Abmahnungen vorausgegangen sind. Sie können sich an den Landesverband oder an deren Schlichtungsstelle wenden.
Viel Erfolg!
Titel: Re: Kündigung
Beitrag von: Blümchen am 16. Juli 2019, 12:23:18
Definitiv nicht einfach so verjagen lassen. Ich mag es auch nicht gleich das persönliche Verhältnis zu stören, indem man zum Anwalt geht. Deshalb erstmal den Kontakt suchen und um eine Erklärung bitten. Ich drücke auch gerne mal auf die Tränendrüse  ;D Wobei das auch in den meisten Fällen nicht gespielt ist.
Wenn da wirklich gar nichts bei rumkommt, würde ich eventuell zum Anwalt gehen. Ich kann mir vorstellen wie sehr dein Herz daran hängt. Einfach einen neuen Garten zu suchen kommt da ja gar nicht erst in Frage.
Titel: Re: Kündigung
Beitrag von: verbandsfrei am 17. Juli 2019, 11:18:11
Hallo abimel,

wenn es sich bei dem Garten um einen Kleingarten im Sinne des BKleingG handelt, gilt das BKleingG. Dies kann z.B. ganz einfach dadurch der Fall sein, wenn im Unterpachtvertrag das BKleingG vereinbart wird, es dort also als maßgeblich aufgeführt wird.

Wenn das BKleingG gilt, dann sind die Kündigungsgründe abschließend geregelt (s. dort). Eine Kündigung ohne Grund lässt das BKleingG nicht zu.

VG
verbandsfrei

P.S.: Es bedarf keiner drei Abmahnungen vor Kündigung. Hierzu macht das BKleingG auch verständliche Ausführungen. Es gibt Kündigungsgründe, die gar keiner vorherigen Abmahnung bedürfen.