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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Terabitius am 25. Mai 2020, 16:51:12

Titel: Ausstehende Gartenpacht
Beitrag von: Terabitius am 25. Mai 2020, 16:51:12
Guten Nachmittag miteinander,

ich verpachte privat Teilflächen eines Flurstückes für die Gartennutzung (kein Kleingartenverein). In den abgeschlossenen Verträgen zwischen mir und meinen Pächtern ist die Fälligkeit der Zahlung der Jahrespacht nach Kalender geregelt. Diese Frist war Ende Januar und ist nun schon lange rum, ein Pächter hat nach mehrmaligen Auffordern via WhatsApp nicht gezahlt. Ich habe jetzt eine Mahnung erstellt, die ich morgen abschicken will. Habe ich das Recht, Mahngebühren zu erheben oder fristlos zu kündigen? Ich denke nicht, dass der Pächter noch bezahlen wird und habe nur das Bundeskleingartengesetz gefunden, kenne mich da aber absolut nicht aus. Ich freue mich über Eure Antworten!

Liebe Grüße

Titel: Re: Ausstehende Gartenpacht
Beitrag von: Rosa am 26. Mai 2020, 07:31:25
Ihr habt einen Vertrag geschlossen. Mahngebühren können in diesem Fall nur erhoben werden, wenn es im Vertrag steht. Was steht denn dort genau im Wortlaut drin? Hier auch im Bezug auf Fälligkeit der Zahlung?! Dies Mahnung sollte per Einschreiben erfolgen, zwecks Nachweis mit letztmaliger Terminsetzung und ihn in Kenntnis setzen, dass das gerichtliche Mahnverfahren etc. eingeleitet bzw. der Vertrag gekündigt wrid.
Der Pächter befindet sich bereits seit 01.02.2020 in Verzug je nachdem wie der genaue Wortlaut ratifiziert ist.
Titel: Re: Ausstehende Gartenpacht
Beitrag von: Terabitius am 29. Mai 2020, 18:18:52
Hallo Rosa,

entschuldige die verspätete Antwort. Im Vertrag steht nichts über Mahngebühren. In Bezug zur Fälligkeit der Zahlung steht im Vertrag: Fälligkeit: 31. Januar des laufenden Jahres im Voraus". Ich habe heute eine Mahnung per Einschreiben abgeschickt, mit Fristsetzung bis zum 01.06.2020. Wenn er bis dahin nicht gezahlt hat, werde ich eine fristlose Kündigung durchsetzen - soweit das möglich ist.

Beste Grüße
Titel: Re: Ausstehende Gartenpacht
Beitrag von: Rosa am 03. Juni 2020, 20:37:18
Die Fristsetzung ist gut. Sollte der Pächter nicht zahlen, eröffne das gerichtliche Mahnverfahren über das Amtsgericht.
Steht im Vertrag etwas über die Kündigung wegen Nichtzahlung?
Was steht über die Kündigung des Pachtvertrages?
Titel: Re: Ausstehende Gartenpacht
Beitrag von: Terabitius am 09. Juni 2020, 16:25:13
Leider steht nichts im Vertrag über Kündigung wegen Nichtzahlung. Über die Kündigung an sich steht lediglich, dass diese erfolgt, wenn eine der Parteien 6 Monate vor Vertragsende kündigt.
Titel: Re: Ausstehende Gartenpacht
Beitrag von: Rosa am 09. Juni 2020, 21:54:47
Wenn der Pächter jetzt zum Termin nicht zahlt, kannst du ihn fristlos kündigen unabhängig vom Mahnverfahren.
Es gibt ein BGH Urteil vom 23.04.2010 - LwZR 20/09
Schau mal dort rein.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, nimm diese in Anspruch (Anwalt).