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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Stoffel86 am 21. Juni 2020, 07:52:07

Titel: Kleingarten oder nicht? Welche Regeln gelten?
Beitrag von: Stoffel86 am 21. Juni 2020, 07:52:07
Hallo zusammen,

Bin noch ganz neu und meine Frau und ich wollen ein Gartengrundstück kaufen.

500qm mit Laube und Vordach (40qm laut Google Maps - also mehr als 26).

Es gibt keinen Verein, keine gemeinsam genutzten Toiletten. Des ist einfach Gartenhaus und das Grundstück. Keine Pacht.

Nach Definition ist ein Kleingarten max. 400qm groß. Freizeitgarten und Kleingarten müssen in Gemeinschaft organisiert sein laut Bundes Kleingartengesetz. Ist er aber nicht.

Was wäre das denn dann? Was anderes? Gelten dann überhaupt die Regelungen für Kleingärten wo es laut Definition keiner ist?

Darf ich den Garten dann z.b. doch an das Abwasser anschließen?

Finde leider nirgends Infos da überall nur von Kleingärten gesprochen wird. ;(

Hoffe jemand kann mir ein paar Infos geben.

Vielen Dank :)
Titel: Re: Kleingarten oder nicht? Welche Regeln gelten?
Beitrag von: Joey am 21. Juni 2020, 10:44:32
...nicht jeder kleine Garten ist ein Kleingarten :-)

Wenn der Garten nicht in einem Gebiet liegt, das durch einen Kleingartenverein verwaltet wird, ist es sehr wahrscheinlich (um das Wort Sicherheit zu vermeiden) KEIN Kleingarten.

Bei Kleingärten handelt es sich zu 99% um Pachtland. D.h. man kann auch keinen Kleingarten kaufen, sondern lediglich die auf der Parzelle befindlichen Sachen (Anpflanzungen, Laube) vom Vorbesitzer übernehmen (der Wert wird im Rahmen der Abschätzung festgelegt).

D.h. wenn Du die Parzelle, das Land, kaufst (also mit Notar und Grundbucheintrag), dann ist es sicherlich kein Kleingarten.

Ciao
Joey
Titel: Re: Kleingarten oder nicht? Welche Regeln gelten?
Beitrag von: Rosa am 21. Juni 2020, 11:04:33
"Bin noch ganz neu und meine Frau und ich wollen ein Gartengrundstück kaufen.

500qm mit Laube und Vordach (40qm laut Google Maps - also mehr als 26).

Es gibt keinen Verein, keine gemeinsam genutzten Toiletten. Des ist einfach Gartenhaus und das Grundstück. Keine Pacht"

Wenn es keinen Verein gibt, dann so sieht es aus, wird dieses Gartengrundstück per Notar/Grundbucheintrag verkauft.
Wenn es per Notar erfolgt, dann könnt ihr auch eine Abwassergrube etc. bauen, per Bauantrag an die Gemeinde.
Bei Kauf braucht ihr euch auch nicht an die Regeln des BKlgG halten. Ihr könnt euren Garten so gestalten, wie es euch gefällt.
Titel: Re: Kleingarten oder nicht? Welche Regeln gelten?
Beitrag von: Stoffel86 am 21. Juni 2020, 21:13:19
Danke!