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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Tine987 am 04. September 2020, 19:11:39

Titel: Pächter mit Aufenthaltstitel
Beitrag von: Tine987 am 04. September 2020, 19:11:39
Hallo liebe Kollegen,

gerne möchte ich euch um eure Meinung bitten.

Eine Pächterin von uns, möchte aus beruflichen Gründen ihren Pachtgarten abgeben. Sie hat auch einen Interessenten gefunden.

Dieser ist syrischer Staatsangehöriger und hat aktuell einen begrenzten Aufenthaltstitel bis April 2021.
Ich hab ihn informiert das wir Personen mit begrenzten Aufenthaltstitel nicht aufnehmen.
Wenn er eine Niederlassungserlaubnis hätte, wäre dies kein Problem für uns.

Jetzt hat er mich gefragt, ob dies ein Gesetz in Deutschland wäre, weil sein Anwalt ihm wohl mitgeteilt hätte, das dies kein Problem darstellt.

Als Verein haben wir nichts gegen Ausländer. Aber mit begrenzten Aufenthaltstitel haben wir die Befürchtung, das diese sind nicht verlängert wird und die Person dadurch ja jederzeit abgeschoben werden kann.

Könnt ihr mir ein paar Formulierungen geben, wie ich ihn höflich ablehnen kann?

Viele Grüße
Titel: Re: Pächter mit Aufenthaltstitel
Beitrag von: Rosa am 07. September 2020, 18:51:00
Leider hast du ihm bereits mitgeteilt, dass er abgelehnt ist auf Grund des begrenzten Aufenthaltes.

Was steht in eurer Satzung? Muss ein Bewerber eine Begründung für eine Ablehnung erhalten?
















Titel: Re: Pächter mit Aufenthaltstitel
Beitrag von: Tine987 am 08. September 2020, 17:17:48
Nein, eine Ablehnung muss er lt. Satzung nicht bekommen.

Aber nichts sagen, kann ich ja auch nicht. Eine Antwort muss ja schon sein, warum wir ihn nicht aufnehmen können bzw. wollen.

Ich habe ihn jetzt auch persönlich kennen gelernt (lief vorher über E-Mail) und ihn meine Beweggründe erklärt in einem freundlichen Gespräch.

Er hat es verstanden und fragt bei der zuständigen Behörde nach, wie weit der Antrag für die Niederlassungserlaubnis ist.

Sobald er einen Nachweis mir vorlegen kann, das er auch dauerhaft in Deutschland bleiben darf wird er mir dies einreichen.
Titel: Re: Pächter mit Aufenthaltstitel
Beitrag von: Rosa am 09. September 2020, 04:07:34
Wenn er lt. Satzung keine Antwort auf eine Ablehnung erhalten braucht, sollte er sie auch nicht erhalten.

Wie z.B. "Eine Begründung für eine Ablehnung brauche ich Ihnen nicht mitteilen."

Jede Begründung birgt Potenzial zu einer Klage.

Der Syrier könnte, wenn er wollte nun eine Klage einreichen. Er benötigt keinen Nachweis.

Wenn er es macht, ist es gut. Nun hast du ihm jedes Tor geöffnet. Er bringt dir den Nachweis und muss nun einen Garten erhalten.

Was ist, wenn es in der Zwischenzeit keinen freien Garten mehr gibt?
Titel: Re: Pächter mit Aufenthaltstitel
Beitrag von: Tine987 am 09. September 2020, 07:19:25
Er hat sich auf einen freien Garten beworben.
Der aktuelle Pächter will diesen aufgrund beruflicher Gründe abgeben.
Dadurch kam der Kontakt auch Zustande.

Inzwischen habe ich bereits den Nachweis der Behörde erhalten, das er dauerhaft in Deutschland bleiben wird.
Titel: Re: Pächter mit Aufenthaltstitel
Beitrag von: Rosa am 09. September 2020, 16:30:53
Tine, da hast du aber richtig Glück gehabt, vorallem auch vor dem Hintergrund, dass es so schnell ging mit der Bescheinigung.