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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Pauli am 14. September 2020, 17:33:50

Titel: 1. Vorsitzender hat seinen Pachtvertrag gekündigt, kann er das?
Beitrag von: Pauli am 14. September 2020, 17:33:50
Hallo zusammen,unser 1. Vorsitzender hat seinen Pachtvertrag und Mitgliedschaft  gekündigt zum Jahresende. Im Februar 2021 muss ein neuer Vorstand gewählt werden. Ist der 1. Vorsitzender bis dahin verantwortlich für den Verein? Der 2. Vorsitzende ist beurlaubt. Oder wie ist das geregelt? Danke
Titel: Re: 1. Vorsitzender hat seinen Pachtvertrag gekündigt, kann er das?
Beitrag von: Tine987 am 15. September 2020, 16:11:59
Das kommt darauf an was in eurer Satzung steht zum Vorstand.

Steht in eurer Satzung drin, dass mit Beendigung der Mitgliedschaft alle Ämter im Vorstand mit beendet werden? Oder steht in der Satzung drin, dass der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt?

Das wäre jetzt wichtig zu wissen. Wenn er bis zur Neuwahl im Amt bleibt, dann muss er sich bis dahin um die Vereinsgeschäfte kümmern.
Titel: Re: 1. Vorsitzender hat seinen Pachtvertrag gekündigt, kann er das?
Beitrag von: mario_bln am 16. September 2020, 21:33:22
Zitat von: Tine987 am 15. September 2020, 16:11:59
Das kommt darauf an was in eurer Satzung steht zum Vorstand.

Steht in eurer Satzung drin, dass mit Beendigung der Mitgliedschaft alle Ämter im Vorstand mit beendet werden? Oder steht in der Satzung drin, dass der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt?

Das wäre jetzt wichtig zu wissen. Wenn er bis zur Neuwahl im Amt bleibt, dann muss er sich bis dahin um die Vereinsgeschäfte kümmern.

Aus gesundheitlichen Gründen kann er jeder Zeit und sofort zurücktreten. Wenn sich keiner meldet wird der Verein aufgelöst oder von einem Anwalt verwaltet, dessen Kosten gesamtschuldnerisch auf die Pächter verteilt werden.
Titel: Re: 1. Vorsitzender hat seinen Pachtvertrag gekündigt, kann er das?
Beitrag von: Tine987 am 17. September 2020, 05:37:59
Falls sich kein neuer Vorstand findet, wird erstmal ein Notvorstand vom Vereinsregistergericht bestellt. Dies kann z. B. ein Anwalt sein oder auch der Stadtverband.

Dieser führt erstmal den Verein weiter und verwaltet die Kosten.
Er beruft auch dann regelmäßig Mitgliederversammlungen ein, um einen neuen Vorstand zu wählen.

Erst wenn der Notvorstand erkennt, das die Finanzen nicht mehr ausreichen um die Zwangsverwaltung zu bezahlen kann entschieden werden den Verein aufzulösen.
Titel: Re: 1. Vorsitzender hat seinen Pachtvertrag gekündigt, kann er das?
Beitrag von: Rosa am 19. September 2020, 10:51:15
Pauli, was muss ich mir unter Beurlaubung des 2. vorstellen?

Hat der 1. auch die Funktion als Vorsitzender gekündigt?

Wenn nein, dann bleibt er bis zur Neuwahl im amt, wenn dies so in der Satzung steht.

Was steht in eurer Satzung bei Ausscheiden aus dem Verein/Amt?