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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Isabell am 10. November 2020, 21:17:15

Umfrage
Frage: Hallo ich habe eine Frage
Antwort 1: Ja Stimmen: 0
Antwort 2: Nein Stimmen: 1
Titel: Wasserrecht
Beitrag von: Isabell am 10. November 2020, 21:17:15
Hallo ich habe eine Frage und zwar wir haben einen Brunnen im Garten, haben einen anderen Garten Nachbarn mit dran weil das tw den vorbesitzern auch so war, nun möchte noch ein Dritter mit dran an die Pumpe wo bei dem Garten nie Wasser war. Muss ich den 3. Mit an unsere Pumpe lassen?
Titel: Re: Wasserrecht
Beitrag von: Rosa am 12. November 2020, 21:32:51
Habt ihr einen Garten in einer Kleingartenanlage?
Titel: Re: Wasserrecht
Beitrag von: Isabell am 15. November 2020, 07:35:12
Ja das haben wir.
Titel: Re: Wasserrecht
Beitrag von: Rosa am 15. November 2020, 09:53:59
Bitte beim Vorstand nachfragen; wer den Brunnen gebaut hat und für welche Gärten? Habt ihr über den Brunnen Unterlagen?
Es kann sein, dass der 3 Pächter (dessen Vorpächter) bei euch mitdran war. Dies ist über den Vorstand zu klären.
Titel: Re: Wasserrecht
Beitrag von: Isabell am 15. November 2020, 15:38:18
Der Brunnen wurde von den 2 vorbesitzern gebaut. Der dritte war noch nie dran. Sie wollten sich zuerst auch nicht einkaufen, dann waren sie so dreist und haben einen Hahn an unsere Wasserleitung gebaut ohne zu fragen und Dan soll ich die noch mit dran lassen. Wie gesagt die vorpävhter haben den gebohrt etc in der Dritte Garten war immer ohne Wasser. Nun will uns der Vorstand zwingen den dritten mit dran zu lassen.
Titel: Re: Wasserrecht
Beitrag von: Rosa am 15. November 2020, 17:44:46
So ohne weiteres kann der Vorstand dies nicht bestimmen. Wichtig ist, habt ihr die Unterlagen om Bau des Brunnen von den jeweiligen Vorpächtern erhalten? Habt ihr von den Vorpächtern evtl. die Rechnung vom Brunnen?
Was steht in der Bauakte von dir und deinem Nachbarn?

Habt ihr zum Pächterwechsel ein Bewerterprotokoll erhalten? Wenn ja; Was steht dort über den Brunnen drin als Wert? Wie sieht es bei dem Nachbarn aus?