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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Nelsen am 23. November 2020, 18:50:17

Titel: Was darf der Verein dem Pächter
Beitrag von: Nelsen am 23. November 2020, 18:50:17
Moin zusammen, ich habe eine rechtliche Frage und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt! Zur Sachlage: wir haben 10 Jahren ein winziges Stück Garten gepachtet, welches die Besonderheit hatte, dass es NICHT direkt durch die Kolonie zu betreten war, sondern ausschließlich über das Wohngrundstück , auf dem wir eine Wohnung haben. Wir haben den Garten vor 10 Jahren von dem Vorpächter übernommen, der ebenfalls in unserem Miethaus lebte und ausgezogen ist. Die Übergabe erfolgte ohne Schätzer, Protokoll oder ähnlichem. Hat jahrelang auch niemand nach gefragt. Wir haben jahrelang auch nie etwas mit der Kolonie zu tun gehabt (die teilweise üblichen Saufgelage in der Nachbarschaft waren nicht unser Ding). Seit einigen Jahren profiliert sich ein neuer Vorstand, der uns jetzt zum Ende der Pacht Arbeiten mit Schätzwert von ca. 2600€ übertragen will: unter anderem soll auf einmal ein Ahornbaum gefällt werden, der dort seit 10 Jahren steht.Ist kein Nutzbaum - das verstehe ich, aber im Nachbargarten, der letztes Jahr aufgegeben wurde, stehen auch Bäume die nicht zur Kategorie Nutzbaum gehören....die durften stehen bleiben! Jetzt haben wir den Baum gefällt - jetzt sollen wir auch noch die Wurzeln ausgraben! Wohlgemerkt: auf einem 40 Quadratmettergrundstück!!! Da der kleine Garten dem anliegenden Grundstück zugerechnet werden soll und daraus zwei Gärten entstehen sollen, drängt sich mir der Verdacht auf, dass wir jetzt durch unseren Einsatz (und Geld) die Vorarbeit leisten sollen, damit dann entsprechend weiterverpachtet werden kann. Wiegesagt, es gab damals keine Protokoll oder ähnliches, auf das sich der Verein berufen kann. Der Garten wäre durch die Lage außerhalb der eigentlichen Koloniewege nie anders zu verpachten gewesen, als an einen Mieter unseres Grundstücks. Trotzdem versucht man uns jetzt zu allen Arbeiten ranziehen zu wollen! Der Verein stellt auf Stur und ist an keiner einvernehmlichen Lösung interessiert.
Gibt es für Kleingärten irgendeine übergeordnete Beschwerdestelle, an die ich mich mit dem Sachverhalt wenden kann? Oder ist es sinnvoll gleich einen Anwalt zur Rechtsvertretung zu beauftragen? Für Tipps wäre ich sehr dankbar!
Titel: Re: Was darf der Verein dem Pächter
Beitrag von: Rosa am 24. November 2020, 11:00:25
Habt ihr einen Pachtvertrag? Wenn ja; von wem?
Wem gehört das Haus und wie groß ist es?
Wem gehört der Grund und Boden?
Vom wem erhaltet ihr eure BK-Abrechnung?