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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: kgadmh am 20. April 2021, 22:02:52

Titel: Möglichkeiten des Vereins bei Räumungsklage
Beitrag von: kgadmh am 20. April 2021, 22:02:52
Hallo,

wir haben das erste mal jemanden friśtlos kündigen müssen, da der Pächter Drogen angebaut hatte und die Polizei alles beschlagnahmt hat. Natürlich möchte der Pächter nicht von der Parzelle, also wurde Räumungsklage eingereicht. Ist es nun wirklich so, das der Pächter bis zum Urteil machen kann was er möchte? Er baut fleißig Sichtschutz, Wohnt in der Laube und baut natürlich nix an (vielleicht ein paar neue Drogen hinter dem Sichtschutz)
Wir haben keine Erfahrung damit, aber bis zum Urteil kann es ja noch eine ganze Weile dauern.
Hat damit schon ein Vorstand Erfahrungen und kann ein paar Tips geben?

Vielen Dank
Titel: Re: Möglichkeiten des Vereins bei Räumungsklage
Beitrag von: mario_bln am 23. April 2021, 14:37:44
Hi, wem gehört die Elektroanlege, dem Verein? Dann kannst du den Stromvertrag kündigen, es gibt eh kein Recht auf Strom in der Parzelle. Dauerhaftes Wohnen ist ein guter Kündigungsgrund und da ihr fristlos gekündigt habt, muss die Parzelle eh nicht versorgt werden. Bei Wasser musst du im Umkreis von 500 Meter eine Entnahmemöglichkeit bieten für die kleingärtnerische Nutzung, durch die fristlose Kündigung ist das aber auch passee. Lasst dir alle Entsorgungsnachweise von ihm geben und prüfe ob seine Sammelgrube eine Z Nummer hat  dafür wird bei der Schätzung bis zu 2000 € abgezogen, genauso alles was er ohne Baugenehmigungerrichtet. Ist das öffentliches Land? Wenn nein hat er auch keinen Entschädigungsanspruch für die Laube. Er kann sein Eigentum dann mitnehmen. Wenn der Bezirksverband mauert gehe zum Landesverband und bitte 6m Unterstützung. Schließt ihn aus dem Verein aus, so hat er kein Anspruch auf Nutzung vereinseigener Einrichtungen wie Strom, Wasser, Parkplatz usw.
Titel: Re: Möglichkeiten des Vereins bei Räumungsklage
Beitrag von: kgadmh am 23. April 2021, 18:56:13
Vielen Dank Mario,

ja, Strom haben wir schon abgestellt. Stört ihn scheinbar nicht. Für Wasser hat jeder einen Brunnen der ohne Strom auch nicht geht.
Aus dem Verein ausgeschossen haben wir ihn explizit noch nicht. Müsste man sicher schriftlich machen.
Also bleibt uns nun wohl nur warten aufs Urteil und dann schauen was er so schönes gebaut hat.
Wir werden demnächst eine Gartenbegehung machen und kündigen diese auch an. So wie ich bis jetzt informiert bin, muss er uns da auf die Parzelle lassen und wir können schauen ob weiter Drogen angebaut werden.