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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: antix am 26. April 2021, 13:25:58

Titel: Defekt Stromleitung vor Zähler
Beitrag von: antix am 26. April 2021, 13:25:58
Moin, ich habe eine Frage. Bei uns im Kleingarten ist in meinem Weg der Strom defekt. Es betrft. ca. 5-6 Parzellen und der Defekt liegt vor unseren einzelnen Zählern, also im allg. Anschluss.
Nun hat der Vorstand uns drangekriegt, wir sollen für die Zuleitung auf der allg. Fläche, nicht in unseren Parzellen das Loch für das neue Kabel graben...
Ist das rechtens? Ich kenne dass aus den "normalen" Mietrecht anders. Ab Zähler der Hausbesitzer / Mieter, vor dem Zähler der Netzbetreiber, bzw. Hausbesitzer zum Mieter...
Danke Toby
Titel: Re: Defekt Stromleitung vor Zähler
Beitrag von: Karlo am 06. Juni 2021, 22:44:12
Hallo,

da wo der Defekt zu sein scheint (allgemeine Fläche), sollte auch das Kabel neu verlegt werden. Das wäre dann Aufgabe der gesamten Gemeinschaft (Verein oder Stromgesellschaft) und nicht nur der 5 betroffenen Pächter.
Es scheint sicherlich einfacher, mal eben die Grasnarbe hochnehmen und zack Kabel rein. Was aber bei Pächterwechsel?
Oder wenn von Pächter zwei eine Baumwurzel das Kabel schädigt? Wer zahlt dann den Schaden und kümmert sich?

Denkt auch daran, dass nur echte Fachmänner oder-frauen da dran dürfen, Strom ist u.U. LEBENSGEFÄHRLICH!

Buddelt mindestens 50 cm tief (frostfrei) nehjmt vernünftiges Erdkabel und legt in 20 cm Tiefe Flatterband o.ä. drüber.
Titel: Re: Defekt Stromleitung vor Zähler
Beitrag von: mario_bln am 07. Juni 2021, 18:32:37
Du hast kein Anspruch auf die Versorgung mit Strom. Eine Laube ist keine Wohnung und darf nicht bewohnbar sein, dein Vergleich ist fehl am Platze. Entweder ihr grabt selber (mindestens 80 cm mit Kabelwarnband) oder beschließt eine Umlage und beauftragt eine Firma mit der Fehlersuche. Eine Erdkabelmuffe kann schon mal 5000 € kosten. Der Verein seit ihr und nicht der Vorstand. Für alle Kosten seit ihr gesamtschuldnerisch haftend und nicht dar Vorstand. Rechtlich hast du keine Chance. Anschließen muss auf jeden Fall eine Firma sonst seit ihr noch haftbar wenn was passiert.
Titel: Re: Defekt Stromleitung vor Zähler
Beitrag von: Rosa am 10. Juni 2021, 10:21:39
Mario, du liegst falsch. Sie haben einen rechtlichen Anspruch, denn du hast nicht gefragt, was für eine Form die Kleingartenanlage überhaupt ist und welche Verträge sie haben.
Wenn man es nicht genau weiß, bitte erst den TN fragen.
Es handelt sich hierbei um Gemeinschaftseigentum. Die Tiefe hängt in diesem Fall davon ab, wie tief das Kabel in der Anlage überhaupt liegt. Liegt das Kabel in der Nähe der Wasserleitung oder darüber, dann liegt das Kabel nicht bei 80cm.
Aber egal, hier ist die Anlage zuständig wie Karlo bereits geschrieben hat.
Buddeln und verlegen darf der Verein allein, aber abnehmen nur eine Fachfirma.