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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Manu123 am 26. April 2021, 19:53:53

Titel: Gartenbegehung/ fotografieren des gartens
Beitrag von: Manu123 am 26. April 2021, 19:53:53
Hallo Gartenfreunde!
Ich habe folgendes Anliegen und konnte bis eben nichts erschließendes finden.
Unser Gartenvorstand möchte demnächst in der gesamten Anlage die Gärten begehen um zu schauen, was jeder einzelne Pächter verändern soll. Darunter zählt wie er Bäume zu verschneiden hat, welche sträucher und Pflanzen da sind und ob etwas zu verändern ist an Grundstück/Laube.
Dies alles wollen sie mit Bildern festhalten zum Vergleich im Nachhinein.
Meine Frage dazu ist, ist dies grundlegend erlaubt? Oder nur mit ,,triftigen" Grund wie zum Beispiel müllablagerungen oder so etwas? Ich habe zwar nichts zu verbergen, doch wäre es schön dies zu wissen, denn ich muss ja nicht jedem mein Eigentum preis geben oder?
Titel: Re: Gartenbegehung/ fotografieren des gartens
Beitrag von: Karlo am 06. Juni 2021, 22:14:06
Schwierig, das zu beurteilen. Wenn keine Personen sondern nur Gärten auf den Bildern sind, spricht wenig dagegen. aber nur für den Zweck würde ich z.Bsp. den Vorstand nicht auf mein gepachtetes Grundstück lassen. Was die vom Weg aus sehen und dokumentieren - ja, gut. Das wird dann gemacht und gut.
Letzten endes kosten die Veränderungen Zeit und Geld des Pächters. Wenn der Vorstand Langeweile hat, kann er ja ein Laubenfest planen ;-)