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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: mexi71 am 30. September 2021, 08:24:40

Titel: Solaranlage auf Laubendach
Beitrag von: mexi71 am 30. September 2021, 08:24:40
Liebe Gartenfreunde,

da die Strompreise immer weiter in die Höhe schießen, möchte ich nun eine sogenannte Mini-PV-Anlage mir aufs Laubendach installieren. Der erzeugte Strom ist nur für den Eigenverbrauch gedacht. (keine Vergütungs- oder Förderansprüche)

Ich habe nun schon das ganze Netz nach Regelungen durchsucht, die in einem KGV zur Anwendung kommen könnten. Leider ist dazu nichts zu finden. Weder im Bundeskleingartengesetz, noch in unserer Gartenordnung oder Satzung gibt es zu diesem Thema eine Aussage. Ich weiß nur, dass ich die Anlage beim Stromversorger anmelden muss, da Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. https://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2019/04/DGS_Anmeldeformular_Steckdosen-Solarmodul.pdf

Kann mir jemand noch weitere Infos geben, wie es vielleicht auch in anderen KGVs gehandhabt wird.

Gruß
Maik
Titel: Re: Solaranlage auf Laubendach
Beitrag von: Rosa am 30. September 2021, 16:57:45
Zitat von: mexi71 am 30. September 2021, 08:24:40Ich weiß nur, dass ich die Anlage beim Stromversorger anmelden muss, da Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Wie erfolgt bei euch die Abrechnung mit Strom? Hat jede Parzelle einen Stromanschluß und der Verein einen Hauptzähler? Oder hat jede Parzelle einen eigenen Stromanbieter?
Titel: Re: Solaranlage auf Laubendach
Beitrag von: mexi71 am 01. Oktober 2021, 19:33:34
Ja, der Verein hat einen Hauptzähler und die Parzellen ihren Anschluss mit eigenem Zähler. Die Pächter zahlen also ihren Strom an dem Verein.
Titel: Re: Solaranlage auf Laubendach
Beitrag von: mexi71 am 04. Oktober 2021, 13:05:24
Nun habe ich mal eine interessante Seite zum Thema gefunden.
https://www.hausjournal.net/solaranlage-kleingarten-erlaubt

Solaranlagen in Kleingärten zu verbieten, würde jedenfalls dem aktuellen Zeitgeist völlig widersprechen. Dass eine Solaranlage eine Nutzungsänderung des Gartens fördert, kann ich nicht nachvollziehen. Es ist ja ein Stromanschluss da, doch nun will man eben zumindest einen Teil des Stroms selber produzieren, um zukünftig Stromkosten zu sparen. So kann man auch als Gärtner seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Eigentlich sollte es in den Kleingartenanlagen sogar gefördert werden. Das wäre eine zeitgemäße Entscheidung.
Titel: Re: Solaranlage auf Laubendach
Beitrag von: Rosa am 06. Oktober 2021, 12:27:37
Zitat von: mexi71 am 04. Oktober 2021, 13:05:24Solaranlagen in Kleingärten zu verbieten, würde jedenfalls dem aktuellen Zeitgeist völlig widersprechen. Es ist ja ein Stromanschluss da, doch nun will man eben zumindest einen Teil des Stroms selber produzieren, um zukünftig Stromkosten zu sparen.
Es geht in Kleingarten nicht darum, um etwas zu verbieten. Wie bereits im Link beschrieben, ist hier notfalls eine Änderung der Bau- bzw. Gartenordnung durch die MV zu prüfen.
Eine Einspeisung in das Stromnetz ist von einem einzelnen Pächter nicht möglich, auch nicht wenn es offiziell angemeldet wird. Dies darf nur der Verein als Anlage.
Je nach dem wie der Verein den Verluststrom abrechnet. Kommt es, wenn jemand Strom in den Vereinsstrom einleitet zu einem Missverhältnis kommen.
Bei Einspeisung in das Stromnetz wird nur ihr Zähler rückwärtslaufen, nicht aber der Hauptzähler.
Deshalb kann und wird der Verein zwar die Solaranlage gestattet, aber nicht eine Solaranlage, die ausgestattet ist Strom ins Stromnetz einzuspeisen.
Titel: Re: Solaranlage auf Laubendach
Beitrag von: verbandsfrei am 06. Oktober 2021, 12:36:33
Hallo Maik,

leider lässt sich das Wörtchen "zeitgemäß" zu häufig nicht mit dem Kleingartenwesen verknüpfen. Die Regel scheint zu sein, dass sich an althergebrachten Regelungen festgehalten wird, obwohl weder das BKleingG, noch die zugehörige Rechtsprechung oder etwa der Grundstückseigentümer entsprechendes fordern. Statt Flexibilisierungs- oder auch Modernisierungsmöglichkeiten zu nutzen, werden nicht selten immer neue, engere Regeln aufgestellt.

Zum Thema Solaranlagen wird sich wohl recht häufig am Praktiker-Kommentar zum BKleingG orientiert. Dort wird die juristische Theorie zum BKleingG erläutert. Wichtig ist das Wort "Theorie", denn nicht selten wird hiervon abgewichen, z. B. weil die Kleingartenanlage in den neuen Bundesländern liegt und schon vor der Wende entsprechend umfangreich ausgestattet war. Nach dieser Theorie ist schon der Anschluss einer Gartenlaube an das Stromnetz unzulässig, weil damit die "Wohnnutzung" der Laube gefördert werden würde. Hierein zählt der Praktiker-Kommentar auch Solaranlagen; dies sei nur "eine andere Art der Stromgewinnung". Nicht vereinbar seien Solaranlagen auch mit einer "einfachen Ausführung der Laube", sie würden obendrein nicht der "bestimmungsgemäßen Nutzung" der Laube dienen.

Folgt man dieser Argumentation, so könnte man wohl dann eine Solaranlage als halbwegs zulässig (bzw. "unschädlich") erachten, wenn die Laube ohnehin schon an das Stromnetz angeschlossen ist. Denn durch den vorhandenen Anschluss, der (hoffentlich) entweder unter einer Art "Bestandsschutz" steht oder vom Verpächter/Grundstückseigentümer geduldet wird, wurde bezüglich der tatsächlichen Nutzung der Laube bereits ein faktischer Zustand geschaffen, der durch die Solaranlage m. E. nicht "verschlimmert" wird.

Übrigens stellt der von dir verlinkte Artikel auf die Satzung eines Vereins ab. Genau die ist aber die denkbar schlechteste Quelle bzw. Verortung für derartige Regelungen. Ausschlaggebend bezüglich der Nutzung einer Parzelle ist der Unterpachtvertrag. Dort gehören solche Regelungen hinein, ggf. in eine den Pachtvertrag erweiternde Ordnung. Die Satzung regelt hingegen "nur" das Mitgliedschaftsverhältnis. Deshalb verweist Rosa auch auf die Änderung der Bau-/Gartenordnung, die nicht selten Bestandteil des Unterpachtvertrages sind.

VG
verbandsfrei
Titel: Re: Solaranlage auf Laubendach
Beitrag von: mexi71 am 06. Oktober 2021, 16:52:00
Danke für eure Kommentare.
an Rosa:
Der Verluststrom unserer Elektroanlage wird durch einen Aufschlag von 2-3 Cent auf den Strompreis ausgeglichen. Wenn ich nun Strom in unsere Anlage einspeise, entsteht dem Verein doch gar kein Verlust. Ganz im Gegenteil! Der Verluststrom wird dadurch vielleicht sogar gesenkt. Den Strom den ich einspeise, verbraucht doch in dem Moment ein anderer Pächter und wird dann aber nicht vom Hauptzähler erfasst. Wenn bei mir also der Zähler rückwärts läuft, zählt ein anderer Zähler diesen Strom als Verbrauch, welcher vom Hauptzähler aber nicht registriert wird.

zu verbandsdfrei
Was mich nur wieder ärgert, dass die Vereine mit dieser Problematik alleine gelassen werden. Weder beim Bundesverband noch bei unserem Landesverband kann man etwas zu diesem Thema nachlesen, und unser Kreisverband hantiert noch mit uralt Satzungen und Gartenordnungen herum.

Einerseits will man die "Wohnungsnutzung" der Gartenlaube verhindern und andererseits sind wir nun zwangsweise an die öffentliche Müllentsorgung angeschlossen worden. Das widerspricht sich auch alles.
Titel: Re: Solaranlage auf Laubendach
Beitrag von: Rosa am 07. Oktober 2021, 15:15:29
Zitat von: mexi71 am 06. Oktober 2021, 16:52:00Der Verluststrom unserer Elektroanlage wird durch einen Aufschlag von 2-3 Cent auf den Strompreis ausgeglichen.
Bsp. Nehmen wir an du hast eine Solaranlage ohne Einspeisung = 250 kwh und mit Einspeisung = 200 kwh
Gegenüber anderen sparst du 50 kwh. Wenn alle Pächter den gleichen Anteil tragen, wäre dies nicht unbedingt schädlich, aber wird der Verluststrom %-taul berechnet - erlangst du einen Vorteil.

Beachte auch dabei, dass sich nicht jeder Pächter eine Solaranlage leisten kann.