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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: gartenfreund1523 am 23. März 2022, 18:21:47

Titel: Abmahnung und hinfällige Kündigung
Beitrag von: gartenfreund1523 am 23. März 2022, 18:21:47
Liebe Gartenfreunde,

aufgrund schulischer und persönlicher Umstände, habe ich leider kaum Zeit für meinen Garten. Jetzt zu Beginn der Saison habe ich angefangen, den Garten optisch wieder auf Vordermann zu bringen. Leider drohte mir der Verein bereits mit einer Abmahnung, da nicht 1/3 der Fläche bewirtschaftet ist. Meine erste Frage wäre, welche Folgen solch eine Abmahnung haben kann. (Kündigung? Bußgeld?)
Da ich den Garten nicht länger pflegen kann, habe ich ihn zum Ende des Jahres gekündigt. Nun droht mir der Verein damit, meine Kündigung nichtig zu machen, obwohl diese vom KGV bereits bestätigt wurde. Natürlich halte ich den Garten ordentlich, habe aber Angst, dass meine Kündigung als Konsequenz der Nicht-Bewirtschaftung nicht mehr greift. Kann der KGA sowas machen? Oder handelt es sich hierbei um eine Androhung? Vielen Dank für Eure Hilfe. Gerne, wenn bekannt, die entsprechenden Gesetze dazu verlinken bzw. angeben.

Liebe Grüße,
Pascal.

Übrigens: In der Kleingartenverordnung ist dazu nichts beschrieben. Aus dem BKleingG werde ich auch nicht schlau :(
Außerdem wurde uns die Kündigung bereits bestätigt und somit gültig.
Titel: Re: Abmahnung und hinfällige Kündigung
Beitrag von: verbandsfrei am 24. März 2022, 21:07:12
Hallo Pascal,

eine Abmahnung ist gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG die Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung wg. nicht kleingärtnerischer Nutzung. Die Folge einer Abmahnung und danach weiterhin nicht kleingärtnerischer Nutzung wäre dann also die verpächterseitige Kündigung.

Ob für eine pachtvertragliche Abmahnung ein Bußgeld im
Sinne einer Vertragsstrafe erhoben werden kann, richtet sich allein nach deinem Unterpachtvertrag. Ist darin nichts entsprechendes vereinbart, kann auch nichts verlangt werden.
Anders kann es nur aussehen, wenn die Abmahnung auf Grundlage deiner Mitgliedschaft im Verein ausgesprochen wird. Hier müsstest du zuerst in die Satzung deines Vereins schauen, ob die kleingärtnerische Nutzung als Pflicht eines Mitglieds enthalten ist. Sollte sie in der Satzung zu finden sein, könnte eine Abmahnung wegen nicht kleingärtnerischer Nutzung tatsächlich auch als Verstoß gegen deine Mitgliedspflichten gewertet werden, sodass die von der Satzung vorgesehenen Konsequenzen zum Tragen kommen können. Auch hier musst du in der Satzung nachlesen, welche Konsequenzen überhaupt möglich sind und ob hier ggf. noch ein weitergehendes Verfahren eingehalten werden muss (z. B. Einräumung einer Stellungnahme- oder auch Beschwerdemöglichkeit mit Weiterleitung an die Mitgliederversammlung).
Ob die Abmahnung auf Basis Pachtvertrag oder Mitgliedschaft ausgesprochen wird, muss aus dieser ersichtlich werden. Sie muss klar erkennen lassen, wegen welcher Pflichtverletzung du abgemahnt wirst.

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h. die "Gegenseite" muss ihr nicht zustimmen, sie muss dort aber zugehen. Dadurch, dass der Verein dir den Eingang der Kündigung bestätigt hat, ist sie jedenfalls wirksam. Es steht dem Verein nicht zu, sie zu ignorieren. Aufgrund deiner Kündigung endet dein Unterpachtvertrag entsprechend der darin geregelten Kündigungsfristen. Zur Rechtsnatur einer Kündigung gibt es keine Paragraphen; hier findest du aber Ausführungen beim Haufe-Verlag: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kuendigung-form-und-inhalt-9-zugang-der-kuendigung_idesk_PI17574_HI2763073.html

VG
verbandsfrei
Titel: Re: Abmahnung und hinfällige Kündigung
Beitrag von: Skinhead am 25. März 2022, 10:06:56
Oi!

Was ich nicht ganz verstehe: Die wollen Deine Kündigung nichtig machen (heißt nicht akzeptieren?) und gleichzeitig abmahnen als Voraussetzung um Dir kündigen zu können? Den Sinn verstehe ich nicht ganz ...

Bei den langen Wartelisten ist eigentlich jeder Verein froh, wenn Leute, die ihren Garten nicht mehr satzungsgemäß bewirtschaften können, von sich aus die Parzelle für Nachfolger freigeben. Ich kenne es nur aus unserem Verein: Das Abmahnungsgedöns ist aufwendig und für alle Beteiligten nervig. Von irgendwelchen Vertragsstrafen habe ich noch nichts gehört, dazu bräuchte es auch eine Rechtsgrundlage. Damit kämen die eh nicht durch, wenn Du von Dir aus parallel schon gekündigt hast.

Erfahrungsgemäß hilft ein direktes Gespräch mit dem Vorstand. Ich kriege es als Wegewart immer wieder mit, dass die Problembehebung an der Kommunikation scheitert. Das betrifft beide Seiten: Einerseits Leute, die sich über irgendwas aufregen, aber an der richtigen Stelle das Maul nicht aufkriegen - aber auch Vorstandsleute, die die Problematik gerne mal nicht verstehen oder wie in Deinem Fall nicht merken, dass die Lösung doch durch Deine Kündigung schon auf dem Tisch liegt ... zumindest soweit ich den Sachverhalt verstehe.