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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Venuskara am 04. Mai 2022, 08:59:42

Titel: Reparatur nach Kündigung
Beitrag von: Venuskara am 04. Mai 2022, 08:59:42
Moinsen,
folgendes Probem.

Wir haben vor 2 Jahren einen Garten gepachtet, verwildert und auch als Vereinsmüllhalde benutzt, wie der aussah. Wir haben soweit alles geräumt gehabt.

Problem ist aber die Laube. Uns wurde gesagt bei Besichtigung, dass das Dach etwas undicht ist und nur etwas geflickt werden muss. Wir haben uns das Dach nicht angeschaut, weil gerade keine Leiter zur Hand war und der Vorstand terminlich eingespannt war. Ja wir haben die Katze im Sack gekauft, sozusagen und natürlich ist das kein kleiner Riss. Der Schaden am Dach beläuft sich auf eine Länge von 1m x 30cm. Wir haben versucht mit Dachpappe erstmal etwas entgegen zu wirken, hat aber nix genützt. Es hat regelmäßig in die Laube getropft. Die Zwischendecke ist auch schon so extrem durchgenässt, dass wir vermuten, dass dort auch schon diverse Pilze sich breitgemacht haben.

 In den 2 Jahren habe ich 2 Kinder bekommen und wir haben es immer wieder versucht zu "reparieren" haben dann aber resigniert und eingesehen, dass wir das einfach nicht stemmen können mit 4 Kindern.
Haben nun innerhalb der gestellen Probezeit gekündigt, und nun hat der Vorstand gesagt, dass wir die Laube reparieren müssen , ansonsten kommen wir nicht raus aus dem Pachtvertrag.
Ist das rechtens?
Falls relevant, der Erbauer der Laube und ehemaliger Dauernutzer des Gartens ist vor 5 Jahren verstorben. Vor uns hatte aber auch schon jemand versucht gehabt, den Garten zu stemmen inkl. Laube, hat aber schon nach 1 Monat aufgegeben und kam einfach so raus aus dem Vertrag.

Danke für eure Hilfe :-)
Titel: Re: Reparatur nach Kündigung
Beitrag von: Skinhead am 04. Mai 2022, 11:05:41
Oi Venuskara,

das ist natürlich schade, dass Ihr Euren Garten schon wieder aufgeben wollt bzw. müsst. Bezieht sich das "nicht stemmen können" nur auf die Hütte oder den ganzen Garten?

Deine Fragen kann ich nur aus dem Bauch heraus kommentieren: Entscheidend sollte sein, was bei der Übernahme (hoffentlich schriftlich) vereinbart wurde. Sollte die Sanierung des Dachs Teil der Vereinbarung gewesen sein, dann liegt der schwarze Peter bei Euch. Aber wenn Ihr es eh machen müsst, dann steht ja vielleicht der Weiternutzung anschließend nichts mehr im Wege.

Wenn keine Sanierung vereinbart war, dann sollte sich das nur auf den Schätzwert für die Ablösesumme beim Pächterwechsel auswirken. Hier bekommt Ihr evtl. dann einfach deutlich weniger zurück, als Ihr vor zwei Jahren bezahlt habt. Ausnahme wäre, wenn die Hütte nur noch reif für den Schrott ist und die Kosten höher als der Wert sind. Wenn der Schaden damals zu gering eingeschätzt, aber von Euch nicht weiter bemängelt wurde, ist das jetzt wohl nicht mehr zu klären.

Vereinbarte Instandsetzungen sollten aber mit einer Frist belegt sein. Zum einen, damit es zeitnah gemacht wird, zum anderen, damit man wie jetzt in Deinem Fall sich nicht zwei Jahre später drüber streiten muss und der Schaden in der Regel mit der Zeit auch eher größer wird. Als ich damals meinen Urwald übernommen habe, hatte ich sechs Monate um die Hälfte der Bäume und alle Neophyten rauszuschmeißen. Das wurde auch kontrolliert und abgenommen.

Wie gesagt, wenn Ihr am Ende selbst renovieren müsst, dann besteht ja zumindest danach vielleicht die Option den Garten zu behalten. Z.B. für den unwahrscheinlichen Fall, dass mal eine Seuche ausbricht und die Kindergärten zumachen.

Viel Erfolg.
Titel: Re: Reparatur nach Kündigung
Beitrag von: Venuskara am 04. Mai 2022, 16:39:05
Danke für die schnelle Antwort :)

Wir haben kein Wertgutachten oder so erhalten als wir den Garten übernommen haben. Wir mussten nix bezahlen, um den Garten inkl. teils möblierter Laube zu erhalten. Habe auch erst später in diversen Foren erfahren, dass dies wohl eher ungewöhnlich ist.

Uns wurde zum Kündigungsgespräch gesagt, dass die Laube nun unser Eigentum ist und wir zu reparieren haben, ansonsten "brauchen wir nicht weiterreden" zwecks Lösung des Pachtvertrages.

ich bin mir halt nicht sicher inwieweit der Gartenverein sich an gesetzliche Regelungen hält, weil mir das schon komisch vorkommt.

Mit "nicht stemmen können" meinte ich, dass die Kinder zu viele Baustellen haben, als dass wir den Garten weiter unterhalten können. Und ja natürlich deprimiert einen die Laube irgendwann. Wir haben schon ein Kinderplanschbecken in die Laube gestellt, damit das irgendwie aufgefangen wird das ganze Wasser :(

Liebe Grüße, Venus
Titel: Re: Reparatur nach Kündigung
Beitrag von: Rosa am 04. Mai 2022, 20:27:07
Zitat von: Venuskara am 04. Mai 2022, 16:39:05Wir haben kein Wertgutachten oder so erhalten als wir den Garten übernommen haben. Wir mussten nix bezahlen, um den Garten inkl. teils möblierter Laube zu erhalten.
Gab es vor 2 Jahren ein Übergabeprotokoll? Wurde vor 2 Jahren irgendein Schreiben, was ihr untershrieben habt?
Was steht im Pachtvertrag (genauer Wortlaut) in Bezug auf die Laube drin?