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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Karsten HB am 07. September 2022, 18:50:57

Titel: Mitgliederantrag verschwindet im KGV beim Vorstand - Unterschlagung?
Beitrag von: Karsten HB am 07. September 2022, 18:50:57
Moin, wir, ein Paar, haben im April 2021 jeder einen Mitgliedsantrag in einem KGV in Bremen abgegeben. Vorhergegangen war die Empfehlung einer ehemaligen guten Bekannten, die jetzt zum erweiterten Vorstand gehört. Sie sagte uns, wenn wir beide als Pächter eine Parzelle übernehmen wollen, sollten wir beide diesen Mitgliedsantrag ausfüllen. Das haben wir getan. Seit Mai 2021 sind meine Lebensgefährtin 1. Pächterin und ich 2 Pächter. Etwas war zur Zeichnung des Pachtvertrags angeblich nicht Ok. Der zweite Vorsitzende wäre wohl nicht unterschriftsberechtigt gewesen. Ein Versuch des Vorstands, uns einen neuen Pachtvertrag abzunötigen haben wir abgelehnt. 1. Der Vertrag ist rechtsgültig, allein daher, dass aus der Satzung nichts gegenteiliges, was gegen die Gültigkeit der Unterschrift sprechen würde, hervorgeht.
Ich als zweiter Pächter habe in 2021 an einer Mitgliederversammlung teilnehmen können. Auch Termine zur Sprechstunde habe ich wahrnehmen können. Im März 2022, zwei Tage vor der nächsten Mitgliederversammlung, wurde uns die gute Bekanntschaft mit unserer Bekanntschaften aufgekündigt. Am Tag der Mitgliederversammlung wurde mir der Zutritt zur Mitgliederversammlung, unter körperlichen Zwang, verwehrt. Die Begründung war: Ich sei kein Mitglied des KGV. (Trotz Mitgliedsantrag und Mitpächter).
Wir vermuten, da uns von Vorstand hinsichtlich meiner Mitgliedschaft keine Begründung erfolgte, dass mein Mitgliedsantrag "verlegt wurde". Wie nennt sich dieses. Verdacht auf Veruntreung von Formularen / Dokumenten?
Titel: Re: Mitgliederantrag verschwindet im KGV beim Vorstand - Unterschlagung?
Beitrag von: Skinhead am 08. September 2022, 11:41:32
Oi Karsten,

wenn Ihr als neue Mitglieder beim zweiten Vorsitzenden unterschreibt, dürft Ihr davon ausgehen, dass er in Vertretung des ersten Vorsitzenden gehandelt hat und damit alles rechtsgültig ist. Der zweite Vorsitzende ist Teil des geschäftsführenden Vorstands. Wenn die sich intern nicht einig sind, wer was darf oder nicht, ist das erstmal nicht Euer Problem.

Was hätte sich zwischen dem ersten und dem zweiten Pachtvertrag, der Euch vorgelegt wurde, denn geändert? Und wann ist denen aufgefallen, dass ihrer Meinung nach etwas mit dem ersten Pachtvertrag nicht stimmt? Kann es sein, dass Eure ehemalige gute Bekanntschaft Euch - nachdem es offensichtlich Krach zwischen Euch gab - da eins auswischen will?

Eine Veruntreuung muss glaube ich absichtlich erfolgen und wahrscheinlich auch Vermögenswerte beinhalten. Einen Mitgliedsantrag zu verdaddeln ist einfach nur schlampig, aber wohl nicht strafbar und wahrscheinlich auch schwer nachweisbar.

Das mit den guten Bekanntschaften ist immer so eine Sache. Deshalb gibt es bei uns auch keine Verpachtungen auf Empfehlung, das hat nur Ärger gegeben bzw. beschert uns heute noch viel Ärger als Nachwehen des ehemaligen Vorstands.

Zwei Sachen muss ich aber nochmal kritisch rückfragen:
1) Dir ist vor 6 Monaten der Zutritt zur Mitgliederversammlung verwehrt worden, aber Du fragst erst jetzt hier nach. Ist in der Zwischenzeit noch mehr passiert bzw. hat es sich jetzt aktuell nochmal zugespitzt?
2) Wenn Du mit körperlichem Zwang an der Teilnahme gehindert wurdest, wussten die schon, dass Du kritische Themen ansprechen wirst oder hast Du nachhaltig offensiv auf Deine Teilnahme bestanden? Normalerweise kriegt man ja erstmal gesagt, dass man nicht reinkommt und wird erst in zweiter Instanz am Kragen gepackt. Oder hast Du Dir da schon einen Namen gemacht, dass die sofort alle Geschütze auffahren wenn sie Dich sehen?