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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Fellhund am 01. Dezember 2022, 19:45:43

Titel: Kleingartenverein haftbar?
Beitrag von: Fellhund am 01. Dezember 2022, 19:45:43
Neue Fragen stellen sich mir? Kleingartenanlage ist öffentlich ohne jegliche Zugangsbeschränkungen. Es hat auch gar keine Absperrmöglichkeit. Viele Menschen gehen dort spazieren. Was ist im Fall das sich dort jemand verletzt, gerade auch im Winter bei Glätte? Ist der Verein haftbar?
Anderes Beispiel. Habe gelesen das andere Vereine beispielsweise Hochbeete aufgebaut haben für jedermann, als mit mach Garten so zu sagen. Es gibt bestimmt zahlreiche Beispiele. Meine Frage wäre, in wie weit ist der Verein haftbar. Diese Menschen sind ja keine Mitglieder und haben deswegen keine Unfallversicherung.
Titel: Re: Kleingartenverein haftbar?
Beitrag von: Skinhead am 02. Dezember 2022, 09:53:23
Oi Fellhund,

auch das ist wieder so eine Juristenfrage, wo jeder mit normalem Verstand sagen würde "allgemeines Lebensrisiko, ob ich außerhalb oder innerhalb der Anlage auf die Fresse fliege spielt keine Rolle", aber schnell hat irgendein Winkeladvokat dann doch einen Strick daraus gedreht.

Ich kann es nur mit Laienwissen beantworten:

Es gibt bei uns keinerlei allgemein zugänglichen Anlagen - außer den Wegen. Die Wege sollen alle nutzen können, hier steht bei uns ein Schild bzgl. "eigener Verantwortung und kein Winterdienst". Sachen wie Gemeinschaftshochbeet gibt es nicht, schon gar nicht für Vereinsfremde. Alles was durch einen Zaun abgesperrt ist sollte für jeden Fremden als nicht zugänglich ersichtlich sein - bzw. wenn man es widerrechtlich betritt haftet man selbst.

Ein Beispiel was versicherungstechnisch nicht geht: Wir haben bei uns ein gärtnerisch nicht nutzbares Stück auf der Anlage, wo die Idee war, dort solide Kinderspielgeräte aufzubauen und stattdessen die Trampoline in den einzelnen Parzellen zu verbieten. Das ging nicht, weil hier der Verein in der Haftung wäre, insbesondere weil diese Spielgeräte von Kindern der Mitglieder genutzt würden, man aber nicht davon ausgehen darf, dass die dann immer von ihren Eltern beaufsichtigt wären.

Zusammengefasst: Für Vereinsfremde sollte in der Regel die Befriedung der nicht-zugänglichen Bereiche sowie eine Warnbeschilderung der öffentlichen Bereiche ausreichen. Natürlich sollte jeder Verein unfallversichert sein, aber genau dann geht das Palaver los von wegen Fahrlässigkeit und und und. Leider heute Realität wo jeder für alles einen Verantwortlichen bzw. ein Bauernopfer braucht.

P.S.: Du machst Dir schon ganz schön viele Gedanken über ungelegte Eier ... oder hat das alles schon Anlässe warum Du danach fragst?
Titel: Re: Kleingartenverein haftbar?
Beitrag von: Fellhund am 02. Dezember 2022, 11:28:03
Hallo Skinhead,

Danke wiedereinnahmst für Deine Antwort. Warum ich mir Gedanken mache, weiß ich auch nicht, vermutlich Zuviel Zeit. Im Garten gibt es nix zu tun außer Vogelfutter verteilen.
Nächstes Jahr gibt es eine Migliederversammlung. Wäre meine erste, alle anderen sind für mich wegen Corona ausgefallen.
Ob ich mich eventuell für ein Amt zur Verfügung stelle, weiß ich auch nicht. Ich beschäftige mich schon mit Satzung, Pachtvertrag und Gartenordnung um ein Einblick zu bekommen.
Ich glaube aber das so ein Amt doch eher undankbar ist und es entspannter ist von der Seitenlinie aus. Nicht als Besserwisser oder Nörgler. Ein Guter Kleingärtner unterstützt seinen Vorstand und kritisiert ihn nich, zumindest außerhalb der Mitgliederversammlung.
Titel: Re: Kleingartenverein haftbar?
Beitrag von: Fellhund am 03. Dezember 2022, 10:59:56
Anmerken wollte ich noch das wenn sich jemand auf dem Weg vor deiner Tür auf die Fresse legt es womöglich nicht egal ist. Es gibt doch soetwas wie eine Räumpflicht. Naja nur so nebenbei