"Waldbäume" im Kleingarten

Begonnen von N. Lange, 04. September 2000, 18:07:15

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

N. Lange

Bei uns wurden verstärkt Durchgänge von Seiten des Landratsamtes durchgeführt. Dabei wurden sogenannte Mängel aufgelistet.
Als Mängel wird vor allem angesehen, wenn Nadelgehölze und Koniferen im Kleingartengelände wachsen. Nun wird im Ergebnis der Durchgänge unter Zwang gefordert, sämtliche dieser Bäume zu fällen. Obwohl es nicht von der Hand zu weisen ist, dass Nadelgehölze und fremdländische Zuchtsorten einen Kleingarten nicht gerade aufwerten, ist es nicht ersichtlich, warum jetzt sämtliche bestehenden Bäume gefällt werden sollen. Neupflanzverbot und Fällen nach und nach wäre ja verständlich. Doch warum solche Extremforderungen? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Im Kleingartengesetzt kann man doch bezüglich der Gemeinschaftlichkeit keinen Passus finden, der solche Bäume ablehnt.

Horst

Waldbäume sind nach BKleingG indirekt verpönt.
Nach §1 (1) 1 dient der Kleingarten der gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Ereugung von Gartenbauerzeugnissen. Nach strenggläubiger Auslegung gehören Waldbäume nicht zur gärtnerischen Nutzung oder zu den Gartenbauerzeugnissen. Das BKleingG gibt es mit seinem obigen § seit 1983. Warum kommt dieses Landratsamt erst jetzt daher und mit Extremforderungen!?
Bei uns in Bayern sind laut Muster-Gartenordnung des LV (einzelne) Wald- und Ziergehölze bis 4 m zulässig. Wenn sie über 4 m sind, müssen sie entfernt werden.
Fazit: Bedingtes Neupflanzverbot, zu viele und zu große (besteht bei euch Windbruchgefahr?) Waldbäume fällen, bayerische Regelung anstreben.