Garagen im Kleingarten

Begonnen von Heinz Seelmann, 09. Oktober 2000, 21:01:24

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Heinz Seelmann

In unserem Kleingarten gibt es einen kleinen Garagenbau.Welche Regelungen, oder Vereinbarungen gibt es bei euch zu diesem Thema?  Gibt es besondere Vorschriften zur Nutzung, über die Weitergabe an  andere Gartenfreunde z.B ? Ich würde mich freuen, wenn ich zu diesem Thema, Meinungen oder Vorschläge bekommen könnte.Auch interessieren mich bereits bestehende Verträge oder Vereinbarungen.

Carolin

Soweit ich informiert bin, ist das folgendermaßen:

Solange der Altpächter auf dem Grundstück ist und das Bauordnungsamt nicht den Abriss verfügt (was es, sofern die erlaubte, bebaute Fläche überschritten wird, theoretisch kann), werden solche Bauten i.d.R. geduldet.

Bei Pächterwechsel jedoch werden die vom Verein bestellten Wertermittler (früher: "Schätzer") genau prüfen, ob die Garage sich im Rahmen der erlaubten 24 qm bebauten Fläche bewegt, oder darüber hinausgeht. Wenn letzteres der Fall ist, muß 1. entweder der Altpächter den Bau abreissen oder 2. der Neupächter dem Altpächter um die Summe weniger zahlen, die der Abriß vermutlich kosten würde.
Und (eine persönliche B