Vereinsprobleme

Begonnen von Sabine, 27. August 2001, 20:51:00

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Sabine

Hallo Vereinsvorstände,

unter der Rubrik "diese & das" habe ich mit dem Thema "Vereinsprobleme" um eine Problemlösung gebeten bzw. möchte diese Themen mit Euch diskutieren. Schaut mal dort hin und antwortet mir.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Mfg.
sabine
2. Vorsitzende

Klaus Otto

Hallo Sabine,

gerne möchte ich Anregungen zu den Problemen geben auch wenn es den Rahmen vielleicht sprengt.
Die 1. Frage kann eigentlich nur Vorort geregelt werden. Rasenschnitt von Parkplätzen zu kompostieren erscheint mir wegen der möglichen Ölanteile sehr kritisch zu sein. Am besten ist jede Woche zu mähen und dann bleibt der Rasenschnitt Vorort und kostengünstiger wie Deponieren ist es auch. Ansonsten wird innerhalb der Kleingartenanlage doch die Möglichkeit bestehen nicht frischgemähter sondern angewelkter Rasenschnitt zu kompostieren und das Endprodukt Erde zur Randgestaltung des Parkplatzes wieder einzusetzen.  

Zu 2. Was ich nicht verstehe warum ist die Mitgliedschaft gekündigt worden und nicht der Pachtvertrag. Pächter ohne Mitgliedschaft im Verein sollte es eigentlich nicht geben. Die Arbeit der Verwaltung wird doch finanziert aus den Mitgliedsbeiträgen der Mitglieder. Oder berechnen Sie den Aufwand (Schreiben, Porto usw.) den Nichtmitgliedern getrennt. Ein Nichtmitglied braucht sich doch nicht an die Satzung zu halten, oder haben Sie getrennte Pachtverträge für Nichtmitglieder. Eine schriftliche Abmahnung mit zeitlicher Festlegung ist unabdingbar, dann beim Nichteinhalten des vorgegeben Termins zur Sicherheit nochmals eine schriftliche Abmahnung. ( Notwendige Unterschriften bei Abmahnungsschreiben beachten.) Abmahnung persönlich zustellen, (nicht durch die Unterschriftsberechtigten ist wichtig bei evt. Gerichtsverfahren) wenn möglich für Zustellung unterschreiben lassen. Und erst dann die  Kündigung  des Pachtverhältnisses aussprechen (Schriftlich). Frist zur Räumung setzen. Wenn diese nicht eingehalten wird, gibt es m.E. nur noch den Weg der Räumungsklage bei Gericht. Letztendlich stellt sich die Frage, welchen Einfluss hat der Verein als Gemeinschaft, ein Verein sollte eigentlich auch soziales Engagement zeigen. Nicht die starken fördern, die am lautesten Schreien sondern auch die Schwächeren unserer Gesellschaft. Und hierzu zählen nicht nur pressewirksames Engagement. Bei Alkoholkranken ist dies sehr schwer und sicherlich ist Unterstützung durch soziale Einrichtungen notwendig. Solange das Mitglied nicht entmündigt ist braucht er auch keinen familiären Vertreter, er ist alleine für seine Tun verantwortlich. Auf die Familie abzuwälzen wäre natürlich der einfachere Weg.

Zu 3. Jeder Pächter ist freiwillig auf die Verpflichtungen bei der Pacht einer Parzelle in einer Dauerkleingartenanlage eingegangen. Beim Nichteinhalten von Satzung, Pachtvertrag und Gartenordnung ist der gleiche Weg wie unter 2. beschrieben durchzuführen. Nie die Mitgliedschaft vor dem Pachtvertrag kündigen. Zuerst das Pachtverhältnis kündigen, wenn alles erledigt ist, kündigt das Mitglied von selbst oder man wartet bis eine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft möglich ist. (z. B. Nichtbezahlen des Mitgliedsbeitrages)

Auch ich habe in meinem Verein immer wieder die zwischenmenschlichen Probleme, habe Gerichtsverfahren und Ausschlussverfahren hinter mir. Werde deshalb von einzelne Mitgliedern auch gemieden. Jeder schimpft zwar über den Nachbarn, will Mängel abgestellt haben, erwartet vom Vorstand sofortige Unterstützung ohne Nennung von Namen. Verhält dieser sich jedoch entsprechend der Vorgaben und dies sind Satzung, Pachtvertrag und Gartenordnung dann kommt, das wollten wir nicht, oder hätte man das nicht anders regeln können. Was ist ein Vorstand, er ist von den Mitgliedern gewählt, er ist Kraft Gesetz (BGB) Vertreter des Vereines und für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich und hierfür braucht er die Unterstützung der Mitglieder. Als 1. Vorsitzender gleichzeitig Pächter in der Dauerkleingartenanlage zu sein, bedeutet die so oft gepriesene Erholung im Kleingarten kann er für sich vergessen.

Ich wünsche eine glückliche Hand bei den zu treffenden Entscheidungen, mögen Sie weiterhin aktiv am Vereinsleben teilnehmen, trotz aller Schwierigkeiten die es geben kann wenn mehr wie eine Person beieinander sind. Die Gesellschaft hat sich verändert oft zum Nachteil. Dies macht auch vor den Kleingärtnern nicht halt, die wollen Erholung, tun und lassen was sie wollen, fern von Regeln und Verordnungen und dies nach Möglichkeit auf Kosten anderer. Und am Schluss wundern sich alle warum denn keiner mehr Vorstand werden will. Ein Ehrenamt ist dies schon lange nicht mehr. Aber ohne Vorstand kein Verein und ohne Verein kein kostengünstiges Pachtland. Wer glaubt auf privatem Grund tun und lassen zu können was er will der täuscht sich. Auch hier gibt es Nachbarn, bloß gibt es dort keinen Vorstand als Puffer. Sondern gleich den Rechtsanwalt und das Gericht.  

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Otto

Sabine

Guten Tag Klaus Otto,

vielen Dank für die schnelle Antwort zum Thema "Vereinsprobleme. Nochmal zu Pkt. 2. Wir haben die Kündigung ausgesprochen. Nach einer Anhörung und Fristsetzung zur Begleichung aller Beiträge (Pacht, Mitgliedschaft usw.) und Weiterführung der kleingärtnerischen Nutzung seiner Parzelle haben wir die Kündigung zurückgezogen bzw. ausgesetzt. Wenn wir nun erneut kündigen und die Parzelle dann neu verbeben können, muß diese doch vorher geschätzt werden. Wie sollen wir uns als Vostand bzw. Verein dann mit dem erziehlten Verkaufserlös verhalten? Sollten wir diese Summe "einfrieren" oder ratenweise an den ausscheidenden Pächter auszahlen (Alkohliker)? Hier trifft nun mein Satz zu, daß er keinen familiären Vertreter hat. Er ist allein, lebt nur mit "Freundin" und Stiefsohn zusammen. Alle trifft das gleiche Problem.

Hierzu hätte ich noch gern Ihren Rat.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine

Klaus Otto

Hallo Sabine,

ich bin zwar kein Jurist, aber ich sehe es aus bisheriger Erfahrung so, dass der Pächter wenn er Eigentümer der Baulichkeiten und Bepflanzungen ist, was vorher zu prüfen ist, die Person ist, die den Verkaufserlös erhält. Der Verein ist gemäß Bundeskleingartengesetz § 11 in Verbindung mit den jeweils geltenden Schätzrichtlinien der Länder, durch die Schätzung, Einsetzen des Nachfolgers, der Kontrolle dass nicht mehr als die Schätzsumme bezahlt wird, lediglich  Erfüllungsgehilfe. Den Verkaufserlös Einfrieren oder in Raten ausbezahlen geht m.E. nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers was ich sehr bezweifle, diese Einwilligung zu kriegen. Sollte ein vernünftiges Gespräch mit dem bisherigen Pächter, nicht mit der Freundin und nicht mal mit dem Stiefsohn nicht zustande kommen hat der Käufer die Kaufsumme dem Verkäufer auszubezahlen. Vorsicht ist dann geboten wenn der bisherige Pächter Sozialhilfeempfänger ist, hier hätte dieser dem Sozialamt die Einnahme zu melden. Der Verein ist zu mindest in Baden-Württemberg verpflichtet eine Verkaufssumme über 5000 DM dem Finanzamt mitzuteilen.
Mir wurde mal vom Leiter eines Sozialamtes mitgeteilt, manchen Mitmenschen kann man nicht helfen, die müssen zuerst in der Gosse liegen bevor sich was ändert. Dies ist traurig aber war. Ohne eigene Einsicht auf Änderung erreicht man bei einem Alkoholiker in der Regel nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Otto

Peter Michael Spohr

Danke Klaus-Otto für diesen Beitrag

Peter Michael Spohr

Eckhard

Hallo,
mein Garten liegt an der Zufahrtstrasse ( in der Anlage )zum Vereinsheim. Der Weg ist geteert. Unmittelbar an meiner Grenze ist er jedoch sehr schadhaft ( Terrdecke fehlt ). Dort siedelt sich immer Unkraut an. nun verlangt der Vorstand von mir, lt. Gartenordnung müsste ich die halbe Wegbreite sauber halten. Die für Westfalen und Lippe gültige Gartenordnung sagt jedoch das Hauptwege in Gemeinschaftsarbeit von Allen sauber gehalten werden muss.
Was ist ein Hauptweg und wie verfahren andere Vereine ?

Sabine

Hallo Gartenfreunde,
bei uns in der Anlage gibt es auch Hauptwege, die aber nicht geteert sind sind, sonder mit Gras bewachsen und Rasengittersteine als Fahrspur für die Autos haben. Denn diese Hauptwege sind nicht viel breiter als ein Pkw. Die Pflege dieser und auch der schmaleren Zwischenwege werden von den Gartenanliegern gemäht, die Mitte der Wege ist die "Grenze". Lt. unserer Gartenordnung (Sachsen) gehören die Pflege der Wege der Kleingartenanlage zur Anliegerpflicht. Auch im Pachtvertrag wird darauf hingewiesen.
Vielleicht konnte ich Ihnen damit helfen.
Grüße von Sabine.

Eckhard

Hallo Sabine,
vielen Dank für Ihre Antwort. Diese Art der Hauptwege hätte ich auch gerne. Ein Versuch meinersets die geteerten Wege aufzureissen und mit Fahrspuren zu versehen ( wie eure in Sachsen ) stieß au erbitterten Wiederstand aller anderen Gartenfreunde, denn man will ja schließlich die Einkaufstasche vom Auto aus am Gartentor abstellen können. Ich habe also leider keine Chancen damit.

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