Wertermittlung der Laube nach Brandschaden

Begonnen von F. Ganßert, Vorsitzender, 05. Oktober 2001, 18:15:00

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F. Ganßert, Vorsitzender

Die Gartenlaube wurde 1970 erbaut.
1999 ist die Gartenlaube abgebrannt, und wurde wieder aufgebaut.
Meine Frage: wie wird die Laube bei einen Gartenwechsel bewertet? Wird das Baujahr 1970 oder 1999 angesetzt. Bei Baujahr 1999 wäre es eine Bereicherung, da der Schaden von Versicherung bezahlt wurde.
Kann mir jemand helfen ?
Jetzt schon Danke.

Eckhard

Hallo Gartenfreund,
dazu hätte ich 2 Fragen: ist die Laube komplett abgebrannt ?
wurde die Laube mit neuen gekauften Materialien wieder erstellt.
Wenn beide fragen mit ja beantwortet werden, muss bei einer Übergabe das Jahr 1999 als das Baujahr angesehen werden, auch dann wenn die Versicherung alles bezahlt hat. Denn die Laube ist ab dem Jahr 1999 wieder als Neubau anzu sehen.
Ich bin seit über 10 Jahren Wertermittler im beziksverband der Gartenfreunde Siegerland und weiß wovon ich rede.Ich hoffe die Frage ausreichend beantwortet zu haben und vebleibe mit kollegialem Gruß Eckhard Müller

Roland Schubert