Frau

Begonnen von Martina Schüttke, 21. Oktober 2001, 17:26:00

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Martina Schüttke

Ich habe im Juli 2000 einen Kleingarten übernommen,mit einer
ca.78 m2 großen Laube darauf.Ich sollte diese auf 32,08 m2
reduzieren.Da sich aber außerhalb dieser noch verbleibenden
Fläche  die Wasserzuleitungen befanden,fragte ich unseren
Kolonievorstand,noch etwa 3,5 m2 stehen zu lassen.Er gab sein Einverständnis und ich nach den erfolgten Abrissarbeiten einen Unterpachtvertrag.Die stark herruntergekommende Laube wurde liebevoll "restauriert".Im
Juli diesem Jahres dann erhielt ich ein Schreiben vom Bezirksverband,diese 3,5 m2 zu entfernen.Egal wo an der Laube,Hauptsache weg.Kann das sein?Bin ratlos!

Lothar

Hallo

Wenn die Laube (auch in der ursprünglichen Größe) bereits vor dem 1.4.1983 stand, hat sie laut Bundeskleingartengesetz Bestandsschutz.

Sie darf so bleiben. Der Vorstand kann einen Rückbau nicht verlangen.

Wurde sie nach dem 1.4.1983 erstellt, genießt sie keinen Bestandsschutz. Dann muß sie zurückgebaut werden. In diesem Fall sind 32 qm absolut kein Thema. Der Rückbau müßte dann auf das im BKlgG vorgeschriebene Maß von 24 qm Grundfläche ink. überdachtem Freisitz erfolgen.

Mit Gartengruß

Lothar

Horst

Hallo.

Maximale Flächen von Lauben im Westen:
24 qm Grundfläche einschließlich überdachter Freisitz
(BKleingG § 3 (2)). Größere Lauben, die vor dem 1.4.83 errichtet wurden, genießen Bestandschutz (BKleingG § 18 (1)). Siehe Beiträge weiter unten.

Maximale Flächen von Lauben im Osten:
Vor dem Beitritt 3.10.90 errichtete Lauben, die größer als 24 qm sind, genießen ebenfalls Bestandschutz (BKleingG § 20 a 7.). Beiträge hierzu sind ebenfalls weiter unten.

Achtung (wegen den 32,08 qm):
Bei den 24 qm rechnet man die Dachvorsprünge nicht zur Fläche. Bei Dachvorsprüngen von 30 cm erreichen wir dann eine maximale überdachte Gesamtfläche der Laube von 28 bis 29 qm und bei Dachvorsprüngen von 50 cm kommen wir auf 32 bis 33 qm.

Horst

Stefanie

Heckenschnitt???
 
Seit kurzer Zeit haben wir nun auch einen Kleingarten, und was ich hier so lese, haben wohl alle jungen Kleingärtner die gleichen Problemchen mit den " Alten",
Nun ja, Jetzt sollten wir unsere Hecke auf 1,80 m runterschneiden. Kein Problem, doch unsere "Hecke" sind dicht nebeneinander gepflanzte Tannen?!Die Tannen im garten sollen auf 2,50 m. Hinter den Tannen zum Nachbarn steht schon eine Hecke, die schon auf 1,80m geschnitten ist.Meine Frage nun: Muß ich diese Tannen als Hecke betrachten? Wir haben sie ja schon auf 2,50m gekürzt, was natürlich von der ästhetischen Seite nicht gerade schön aussieht, wo doch jeder seinen Garten ästhetisch gestalten soll und darf.
Wie sollen wir uns nun verhalten, unsere gartenordnung sagt in diesem Fall nichts darüber aus!
Auch ist dieser Kleine Wichtigtuer auf Jagdbeute, denn bei den Alteingesessenen traut er sich nicht so den Macker raushängen zu lassen, dort stünde demnach auch noch viel Arbeit an, aber die sagten uns, auf den brauchen wir nicht zu hören. Was machen wir denn jetzt, man will sich ja nicht gleich am Anfanf Feinde machen. Aber ungerecht ist es schon.
Wie würdet Ihr in so einem Fall handeln?
Gruß Stefanie

ursel freels

Noch bin ich keine Kleingärtnerin,
werde aber einen Garten übernehmen.

Man sagte mir, dass außer der jährlichen
Pacht noch eine Verwaltungsgebühr für
den Abschluß des Pachtvertrages in Höhe
von â,¬ 70,-- anfällt, ist das immer so?

Schöne Grüße

Ursel

Barbara Schneider

Hallo liebe Gartenfreunde,<br />
in unserer kleinen Gartensparte ist ein Garten(un)freund der uns das Leben leider sehr schwer macht. Sein, nach seiner Meinung "Biogarten", nach Meinung der anderen Gartenfreunde "Müllplatz", verschandelt die gesamte relativ neue Anlage. Unser Vorstand meint, dass wir kaum eine Chance haben ihm den Garten wieder wegzunehmen. Er bezahlt die Pacht, wenn überhaupt, dann grundsätzlich nur kurz vor Ablauf der Mahnfrist, der Garten verwahrlost soewieso. Vielleicht kennt dieses oder ein ähnliches Problem irgend jemand. Wenn ja, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mit ein paar Tipps weiterhelfen könnten, welche rechtlich einwandfreien Schritte man einleiten kann, um diesen Garten(un)freund wieder los zu werden. Gerade in unserem Gebiet, in Dresden, gibt es wahrlich genügend Gartenfreunde die im Vorjahr ihren Garten durch das Hochwasser verloren haben und die dankbar wären in einer sonst wirklich hübschen Gartenanlage noch einmal anfangen zu können. Ich danke schon mal Allen die mir mit ihrem Rat weiterhelfen wollen und können.<br />
Einen herzlichen Gruß von der<br />
Hobbygärtnerin Barbara

Lehmann

Hallo Gartenfreunde- habe mich zum ersten Mal hier eingelogt. Einige interessante Theman gefunden.
Nun habe auch ich gleich ein Anliegen und hoffe auf Ratschläge.
Thematik: Am 03.07.06 kaufte ich mir einen Kleingarten. Alles in bester Ordnung bis die Jahresrechnung kam.
Darin geht es u.a. um die gemeinnützigen Stunden die in Arbeitsleistung oder Geld abgegolten werden können.
Auch das ist noch alles i.O.
Es müssen, lt. Mitgliederbeschluß 5 Std/Jahr geleistet werden oder ein Betrag von 25,-€ /Jahr bezahlt werden.( 5,-€/Std)
Meine Meinung sieht so aus das ich denke nur die Hälfte der Jahresleistung erbringen zu müssen da ich im Jahre 2006 erst 6 Monate Mitglied bin.
Wer kann mir einen Rat geben ? Liege ich mit meiner Annahme richtig oder " muß" ich den gesamten Jahresbeitrag erbringen ?

Frdl.Gruss Anne

Anne Pinzel

Kürzlich wurde uns vom Vorstand ein Formular zum Ausfülen vorgelegt, was wir so nicht akzeptieren können.
1. eine Versicherung an Eides statt
2. mit Termin 03.10.1990
3. Angabe über alle Arten der Gartennutzung

Gibt es so etwas in anderen Vereinen auch ? Wer weiß noch was er 1990 angebaut hat  :-))

Ahpi A. Pinzel


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