Preisermittlung Gartengrundstück

Begonnen von Rainer Weiss, 27. Oktober 2001, 09:41:00

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Rainer Weiss

Guten Tag,
Wir haben einen Kleingarten in Boppard geerbt und möchten diesen verkaufen.
Wie können wir einen realistischen und für beide Seiten fairen Preis für das Grundstück ermitteln?
Für jeden Hinweis, wo ich nformationen bekommen kann, oder wer mir vielleicht weiterhelfen könnte, bin ich dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Weiss

Lothar

Hallo,

Kleingärten - sofern sie echte Kleingärten im Sinne des BKleingG sind - kann man nicht erben. Ein Kleingarten kann im Falle des Todes des Kleingartenpächters lediglich von dessen Ehepartner weitergepachtet werden, falls beide Ehepartner den Pachtvertrag unterschrieben hatten.

Erben kann man ausschließlich das Eigentum des Pächters, also etwa die Laube oder die beweglichen Teile wie Mobiliar und Gartengeräte.

Für alle beweglichen Teile ist der Wert eine Frage der Vereinbarung mit dem Käufer.

Für die Laube - wie auch für die Bepflanzung der Parzelle - gibt es Wertermittlungsrichtlinien der Landesverbände der