Gartenschätzung

Begonnen von Sabine, 12. März 2002, 07:34:00

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Sabine

Hallo, vor 3 Jahren wurde unser Garten mit 6.300,00 DM geschätzt. Leider müssen wir ihn abgeben, da wir wegziehen und man will uns nur noch 4.600,00 DM dafür geben. Begründung: Das Dach hätte Asbest, dafür müsse man uns 400,00 DM abziehen. Dieses Haus besteht seit 20 Jahren mit Asbest. Müssen wir uns das gefallen lassen. Außerdem sind wir der Meinung, dass der Garten gepflegter als vor drei Jahren ist und wir auch die Fensterläden erneuert haben.
Dürfen wir Einblick bekommen in das "Schätzprotokoll"? Wo können wir Einspruch einlegen?

elvira

Hallo, bei uns (NRW)ist es selbstverständlich, dass der Pächter ein Exemplar der Werteermittlung bekommt (je 1 der Vorstand und der neue Pächter). Natürlich kann Einspruch erhoben werden, bei keiner Einigung kann die Werteermittlungskommission vom Bezirksverband angefordert werden, die Kosten müssen vom Anforderer gezahlt werden.
Gruss Elvira

Marian