Rankgerüst aus Holzlatten

Begonnen von Wolfgang Hölzel, 02. Juni 2002, 00:16:00

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Wolfgang Hölzel

Hallo liebe Gartenfreunde,<br />
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ich habe um meine Gartenlaube im Abstand von ca. 1,50 m ein ca. 2,20m hohes Spalier  aus Holzlatten errichtet. Dieses Spalier ist am Haus ebenfalls als "Dach" ( nicht geschlossen )angebracht. Dieses Spalier soll mit Wein zuranken.<br />
Der Vorstand verbietet mir dieses Spalier, mit der Begründung das dieses eine Erweiterung der überbauten Fläche sei.<br />
Können mir Gartenfreunde einen Hinweis geben ob ein solches Spalier erlaubt ist; wenn nicht erlaubt, wo kann ich es nachlesen? <br />
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Vielen Dank .<br />
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Mit Gartengruß<br />
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W. Hölzel

Horst

Grüß Goott Wolfgang.<br />
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Du hast noch keine Erweiterung der überbauten Fläche und noch keine Erweiterung des überdachten Freisitzes. Das "Dach" müßte baumäßig geschlossen sein. Deine Spaliere sind Rankgerüste bzw. Pergola. Nach BKleingG ist gem § 3 (2) eine Laube "mit höchstens 24 qm Grundfläche einschließ