Willkür der Satzung bzw. vorstand

Begonnen von Marcus, 28. Juni 2002, 19:02:00

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Marcus

Hi ........<br />
Ich noch mal habe ich vergessen zu schreiben .............:.. ich gebe zu ich habe mich mit der satzung (Gartenordnung) nicht beschäftigt aber es ist erschreckend für mich gewesen zu erleben wo ich mir im mai 2001 den garten gekauft bzw. gebachtet habe , <br />
von den vorstand zu hören der baum muß weg das gebüsch darf nicht sein der misthaufen ist zu nah am zaun der schöne kleine korkenzieherBaum muß weg  usw  usw...........<br />
Danach ging mir durch den kopf ..............Hey warum soll ich das alles machen wenn es schon ca.. 20 jahre so ist wie es jetzt ist im garten .......nur mit der begründung ja weil ich jetzt der neue pächter bin muß ich gesunde pflanzen raußreißen  und das muß jeder der jetzt ein garten übernimmt .Ich selbst habe erlebt das der Vorstand seine runden macht in den gärten und sagt das ist ab heute verboten und nun muß jeder garten egal wie lange der den schon hat das so machen ist das rückwirkend wenn es heißt es darf keine tanne mehr stehen im garten oder erst ab den tag wo die satzung rauß kam  oder doch nur WILLKÜR des vorstand ..genauso das einige gärten kein acker haben brauchen und geduldet vom vorstand und bei anderen wird nachgemessen ............... und und und ich hätte so viel zu schreiben aber nun schluß ....................ok jetzt sollen sich mal die verbände gedanken machen wo sind unsere jungen leute woran liegt es den ???????????? Good job---->>>very nicely done.<br />

pusteblume

Hallo,marcus<br />
mich würde mal interessierenan welche verbände du dich gewandt hast?wie du sicher schon gelesen hast ,gibt es bei uns auch grawierende probleme im verein ,aber der kreisverband der kleingätner kann uns da auch nicht helfen,da es vereinsinterne sachen sind,aber warum müssen deine bäume und sträucher eigentlich alle raus?laut BKLG sind doch nur tannen oder tannenähnliche gewächse nicht erlaubt,bei uns ist es sogar so das der vorstand nach der begehung auflagen erteilt,dass z. b. mehr anzubauen ist,aber selber haben sie nicht mal 5 zwiebeln im garten ,oder der garten sieht aus wie der reinste schrottplatz,aber so ist er eben ,der sogenannte vorstand

Marcus

hi......<br />
mir wurde gesagt das gebüsche oder alles was im wald steht und sei es noch so klein ,es nicht s im garten verloren hat:( ............Also bei uns ist es verboten korkenzieher bäume zu haben und die die in den gärten stehen sind nur manns hoch..........aber die müssen rauß<br />
schade das was schön ausschaut muß rauß :(<br />
mfg<br />
marcus

Klaus

Ob neu gepachtet oder schon länger bebaut es sind immer wieder die jenigen die Planzen oder Bäume einsetzen die <br />
nicht in einen Kleingarten gehören, weil Sie ihre Gartenordnung oder Pachtvertrag nicht lesen. Dann wird aus purem Trotz gemeckert und auf den Vorstand geschimpft. Leider hat man als Vorstand zu wenig Rückendeckung und wird dann so angefeindet, daß man am liebsten das Amt hinwerfen möchte, denn Vorteile hat kein Vorstand. Ich bin der Meinung das bei Übernahmen sofort mit dem neuen Pächter<br />
gesprochen wird und nicht erst nachher.

emcy

Genau,<br />
was Klaus da schreibt ist richtig.<br />
Bei uns müssen auch alle Tannen und Lebensbäume beim Verkauf eines Gartens raus. Rigeros. Allerdings müß bei uns der Verkäufer dafür sorgen, sonst geht der Garten nicht über den "Tisch".<br />
So sollte es eigentlich auch sein.<br />
Gruß emcy

plotsch

also freunde,<br />
wenn ihr einmal ganz genau ins BKLG reinschaut seht ihr sofort dass hier genau umschrieben ist welche bäume und sträucher in kleingärten sein dürfen und welche nicht.<br />
so sind waldbäume und koniferen keine pflanzen für den kleingarten.<br />
grundsätzlich sollte der vorstand mit dem abgebenden und dem neuen pächter eine übergabe im garten durchführen, hierbei können alle missstände erfasst und zu protokoll genommen werden. danach ist dann ganz klar wer welche dienge im garten zu tun hat.<br />
ich hoffe ich komnnte damit zur klärung beitragen.<br />
bis dann plotsch

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