EILT! Frage zur Kündigung!

Begonnen von nicole, 07. September 2002, 14:47:00

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nicole

Hallo.<br />
Hab da mal eine Frage. Zu 100 % muß ich meinen Kleingarten kündigen. Habe die Gesetze durchgelesen und habe immer nur gelesen, wann der Verpächter kündigen kann. <br />
Wann kann ich denn kündigen? In meinem Pachtvertrag steht: "(1) Die Kündigung richtet sich bei Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes nach Bestimmungen dieses Gesetzes. (2) In den übrigen Fällen sind Verpächterin und Pächter bereichtigt den Pachtvertrag unter einer Einhaltung von 6 Monaten zum Schluß des Pachtjahres zu  kündigen (in diesem Falle 1. 12. bis 30.11. eines jeden Jahres)."<br />
Gibt es eine Möglichkeit auch früher aus dem Pachtvertrag zu kommen. Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.<br />
Nicole

Russell

Hallo Nicole,<br />
Du hast Recht, die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats Juli des betreffenden Jahres schriftlich beim Verpächter eingegangen sein. Wenn Du das noch nicht gemacht hast, kannst Du erst zum Nächsten J