Kündigung; Zwang zum Gartenverkauf

Begonnen von Helmut, 11. September 2002, 21:04:00

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Helmut

Unser Problem ist: Wir haben kürzlich unseren Kleingarten wegen Umzugs gekündigt. Als wir ihn 1999 kauften, haben wir, bei einem Schätzgutachtenwert von rund 5.200 DM, 7000 DM für ihn bezahlt. Der heutige Schätzgutachtenwert beträgt, seltsamerweise trotz erheblicher Verbeserungen im Garten, nur rund 2.300 EUR, und die Interessenten, die wir durch Inserate u.a. gewonnen hatten, konnten / wollten noch nicht einmal 2.000 EUR bezahlen. Also warteten wir. Außerdem hatten wir wirklich keine Zeit, uns intensiver um die Angelegenheit zu kümmern. Heute rief uns der Kleingartenverein an. Ob uns klar sei, daß wir nächstes Jahr wieder Pacht bezahlen müßten? Ob uns klar sei, dass der Verein, falls wir den Garten nicht bis Ende des Jahres verkaufen würden, von uns verlangen könnte, ihn "netto Boden" zu übergeben - ohne jede Bepflanzung, ohne Baulichkeiten etc. - deren Entfernung natürlich zu unseren Lasten geschehen müsse? Es sei also besser, den Garten schnellstens zu verkaufen - zu welchem Preis auch immer. Notfalls müsse man ihn halt verschenken. Anderenfalls würden Gebühren nicht näher definierter und bezifferter Art auf uns zukommen, die "erheblich" seien könnten. Man vertreibe zwar niemanden. Aber in unser eigenem Interesse liege eine rasche Abwicklung. Auf unsere Frage, wie es denn mit einer Entschädigung von Vereinsseite aussehe, sagte man uns, da hätten wir wohl das Bundeskleingartengesetz falsch verstanden. Jetzt fragen wir uns natürlich, was wir tun sollen. Stimmt wirklich, was der Verein sagt? Oder wie kann man sich wehren? Wir sind ziemlich erbost und brauchen dringend Rat. Es wäre schön, könnte jemand uns einen Tipp geben! Danke! Helmut

Franz

Durch Gesetze und Verordnungen bis hin zu Empfehlungen der Landesverbände und des Bundesverbandes sind diese Dinge im Prinzip geregelt.<br />
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Ein Kleingarten unterliegt in erster Linie einer sozialen Bindung. Jeder soll in der Lage sein, einen Kleingarten pachten zu können. Deshalb sind die Begrifflichkeiten „Kaufen“ und „Verbesserungen“ fehl am Platz.<br />
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Kleingärten kann man nicht kaufen, sondern nur pachten über eine gemeinnützige kleingärtnerische Organisation (Kleingartenverein).<br />
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Wenn man seinen Kleingarten verlässt, müsste eigentlich die Laube entfernt werden, da sie, obwohl fest mit dem Boden verbunden, doch nur als Hilfsmittel zur kleingärtnerischen Nutzung des Kleingartens dient.<br />
Da die Entfernung seines Eige