Lärmschutzverordnung

Begonnen von Werseler, 14. Januar 2003, 23:53:00

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Werseler

Es gibt inzwischen eine Lärmschutzverordnung des Bundes (nachzulesen beim KGV Hohe Tonkoppel)<br />
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www.nananet.de/hohetonkoppel<br />
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die so ziemlich zu jeder Zeit, an der "man" Feierabend hat die Nutzung von Maschinen verbietet. Wie soll ein berufstätiger Mensch seinen Garten noch pflegen????<br />
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Sollten die Verbände auch eine Veränderung drängen?<br />
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Ich hoffe auf eine rege Diskussion

Oswin

Der vollständige Text(Lärmschutzverordnung) ist in der unten genannten Adresse nachzulesen.<br />
Diese Regelung ist schon nicht verkehrt, den es gibt Gartenfreunde<br />
die der Meinung sind, weil sie Berufstätig sind, das Sie die Zeiten bestimmen können, wann Ruhezeiten sind.<br />
Ich bin auch Berufstätig 6-7 Tage in der Woche, und warum müssen denn immer motorangetriebene Geräte sein!<br />
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http://www.ce-richtlinien.de/admin/ce-richtlinien.de/library/Gesetzestexte/54_32_BImSchV.pdf

Detlef