Satzungsinhalt

Begonnen von Ree Bell, 21. März 2003, 21:24:00

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ReeBell

Hallo HD,<br />
Richtig, theoretisch bestimmen die Mitglieder den Inhalt der Satzung. Das Vereinsrecht gibt eigentlich auch Vorgaben für ein ordentliches Miteinander.<br />
Der Widerspruch beginnt aber damit, dass der Vereins durch den Vorstand einerseits Verpächter ist und andererseits durch das Vereinsrecht die Interessen der Mitglieder zu vertreten hat. Leider haben im Laufe der Jahre die Vereins-interessen als Verpächter in den Satzungen die Überhand zu Lasten der Vereinsinteressen der Mitglieder gewonnen.<br />
Natürlich könnten die Mitglieder theoretisch Satzungs-änderungen durchsetzen. Praktisch wird durch den Verband des Landes oder der Stadt aber ein Satzungsentwurf erarbeitet und gedruckt und wenn man als schlichtes Mitglied in dem Verein Änderungen möchte, argumentiert der Vorstand mit den Kosten für den besonderen Druck und ähnlichem.<br />
Glauben Sie wirklich dass die Satzungen der Kleingarten-vereine den Mitgliedern außer dem aktiven und passiven Wahlrecht Rechte einräumt? Oft steht da noch nicht einmal drin, dass man die Einrichtungen des Vereins benutzen darf. Dass man das Recht hat einen Kleingarten zur Pacht überlassen zu erhalten, fehlt wohl immer.  <br />
Pflichten gibt es aber reichlich. Mein Ausgangspunkt war ja die Regelung wonach die Mitglieder den "ANWEISUNGEN" des Vorstandes Folge zu leisten haben. Welche Anmaßung !!<br />
Wie gesagt Theorie und Praxis gehen leider weit auseinander.  

hd