Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit / Zäune und Hec

Begonnen von Achim, 08. Dezember 2003, 13:56:00

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Achim

Im Prüfbericht für die "kleingärtnerische Gemeinnützigkeit" unseres Gartenvereins erhielten wir bei der Überschaubarkeit der Anlage ein "überwiegend gegeben". Als Bewertungskriterium wurde eine Heckenhöhe von 1,3 m empfohlen. <br />
Wir sind der Auffassung:;Außenhecke Liguster Höhe max 2,2 m und innerhalb unserer  Anlage  Hecke max 1,5 m.<br />
Wir möchten Euch um Hilfe bitten<br />
Welche Fachliteratur gibt es zu diesem Thema?

Tom

Hallo Achim !<br />
<br />
Im Land Brandenburg sind die zulässigen Heckenhöhen in der Rahmengartenordnung des Landesverbandes geregelt. Ich denke in den anderen Landesverbänden wird dies ähnlich geregelt sein. Diese Grenzen müsst Ihr dann sowieso beachten. Sie liegen in  Brandenburg leicht unter Euren Vorstellungen:<br />
<br />
“Wuchshöhen von Hecken <br />
 <br />
zwischen den Kleingärten       0,50 - 0,70 m<br />
 <br />
zu den Wegen innerhalb <br />
der Kleingartenanlage          1,00 - 1,30 m<br />
 <br />
zur Außengrenze <br />
der Kleingartenanlage          1,80 - 2,20 mâ€?.<br />
<br />
Also einfach nachschauen. Soweit eine Regelung vorhanden ist, würde ich sie übernehmen. Möglich wäre auch darunter zu bleiben. Der Prüforganisation gegenüber könnt Ihr dann auf die Gartenordnung verweisen. Sollten dann immer noch Probleme bestehen, würde ich mit dem Kreisverband sprechen bzw. den Landesverband anschreiben. Die sollten dann genau erklären können, wie sie auf die Heckenhöhen in Ihrer Gartenordnung kommen und ggfs. auch Hilfestellung gegenüber der Prüforganisation geben.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom
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