Ferien im Kleingarten

Begonnen von Peter, 17. März 2004, 10:16:00

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Peter

Hallo Re(e)bell!<br />
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Mag sein, aber da dise Entscheideung für alle Kleingärten im Einzugsgebiet bindent ist - sollte diese auch objektiver ausfallen, als die einses einzelnen Vorstands.<br />
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Re(e)Bell

Hallo Peter,<br />
überleg mal folgendes:<br />
Der/die Kleingärtnerverband/verbände hat/haben das Problem<br />
die Kleingartenanlagen deutlich von einer Ferienhausanlage<br />
abzugrenzen. Dazu gehören vor allem Kriterien die die kleingärtnerische Nutzung ( Ackern, Anbau von Früchten, Obst, Gemüse usw.) deutlich machen. Aktivitäten in Richtung Freizeit (faulenzen und sonnen, feiern usw.) sind da eher abträglich. Nun können Sie die Frage, ob "Ferien im Kleingarten" erlaubt ist, eigentlich selbst beantworten. Ihr zuständiger Stadtverband muss sich daher auch ohne  <br />
Rechtsgrundlage dafür entscheiden pauschal "Wohnen im Kleingartengebiet" nicht zuzulassen.<br />
Ich glaube aber nicht dass vom Stadtverband festgelegt wird oder werden kann, was als "Wohnen im Kleingarten" anzusehen ist. Dies wird der Auslegung durch die Gerichte überlassen bleiben müssen. Meine Meinung (wenn man einen anderen Wohnsitz hat und dort auch polizeilich gemeldet ist) habe ich dazu in einer anderen Antwort weiter oben deutlich<br />
gemacht. <br />
Re(e)Bell

Peter