1/3 Anbau von Osts und Gemüse

Begonnen von Karin Beutin, 09. April 2004, 16:29:00

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Karin Beutin

lt. der Rahmenkleingartenordnung ist mind. 1/3 Gartenfläche mit Obst- und Gemüseanbau zu versehen. Gibt es dabei eine Festlegung wieviel davon Grabeland (Gemüseanbau) und viel davon Obstanbau sein darf/muß? z.B ist es gerechtfertigt, wenn der Verein mind. 1/6 Grabeland verlangt, obwohl bei einer Fläche von 400 m² ca. 35m² Grabeland vorhanden sind und der Rest von reichlich Obstbäumen (5 große) abgedeckt werden würde, so dass die 1/3 erreicht werden

Karin

sollte natürlich Obst und Gemüse in der Überschrift heißen

Schreibliesel