keine korrekte Einladung zur Mitgliederversammlung

Begonnen von Lothar, 21. Juli 2004, 12:53:00

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Lothar

Hallo ihr Experten!<br />
<br />
Lt. unserer Satzung hat die Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich - mit einer Frist von 14Tagen zu erfolgen.<br />
<br />
Dieses Jahr hat der Vorstand lediglich ein Aushang "im Kasten" gemacht. Nach konsultierung der einschlägigen Literatur nin ich der Meinung, daß diese Versammlung nicht beschlußfähig ist.  Stimmt das?<br />
<br />
Muß jemand auf der Versammlung diese Tatsache mitteilen? <br />
<br />
Können die Mitglieder eventuellen Beschlüsse einfach ignorieren?<br />
<br />
Gruß<br />
Lothar

Russell

Hallo Lothar!<br />
Es reicht der Aushang im Schaukasten des Vereines, mit den Tagespunkten, wenn das erfolgt ist, ist die Mitgliederversammlung beschlußfähig. Ob 14 Tage vorher ausreichen sei dahin gestellt, wir hängen die Einladung immer 4 Wochen vorher aus.<br />
Gruß<br />
Russell

Lothar

Hallo Russell!<br />
<br />
Danke für deine schnelle Antwort.<br />
<br />
In euerer Satzung steht auch nur "schriftlich" - ohne irgendwelche Zusätze?<br />
<br />
Gruß<br />
Lothar

Burchard

Hi Lothar!<br />
<br />
Ich würde sehr vorschtig sein mit der Aussage "Aushang reicht".<br />
<br />
In unseren Vereinssatzungen steht auch <br />
"  Die Mitgliederversammlung wird vorn Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter gleichzeitiger Angabe von Versammlungsort, -zeit und Tagesordnung einberufen. "<br />
<br />
Steht wohl so in allen standard Satzungen für Kleingärten im Rheinland.<br />
<br />
Ich hatte mal die Versammlung im Schreiben zum Jahresanfang - mit Tagesordnung - angekündigt. Der Ort und das Datum / Uhrzeit stand da schon fest - auch das es Neuwahlen des Vorstands geben würde.<br />
<br />
Dann habe ich eine erweiterte Tagesordung - zusätzliche Diskussionspunkte - per Aushang bekanntgegeben.<br />
<br />
Der Notar hatte dann die Einladung bemängelt, der Schriftführer hat den Aushang der Tagesordnung in seinem Protokoll erwähnt. <br />
<br />
Es gibt wahrscheinlich keine Probleme wenn niemand reklamiert und die Form der Einladung nirgends aufgeführt wird. <br />
<br />
An deiner Stelle, würde ich den Vorsitzenden auf die Problematik aufmerksam machen. Jenachdem wie er reagiert kannst Du dann deine weiteren Schritte überlegen.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

markus

Hallo Ihr,<br />
<br />
ich bin mir nicht sicher, ob ein Aushang reicht.<br />
Ich bin der Meinung, die Einladung muß jedem Mitglied zugestellt werden.<br />
<br />
Unsere Mitgliederversammlung ist z.B. Ende Januar/Anfang Februar. Wer ist da im Garten?<br />
<br />
Ich wäre da vorsichtig.<br />
<br />
Gruß Markus

Russell

Also bei und in der Satzung (NEW) steht folgendes:<br />
§ 7 Die Mitgliederversammlung und ihre Aufgaben<br />
(2) Mitgliederversammlungen sind durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch seinen Stellvertreter, mit einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich mit Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einzuberufen. Aushang in der Gartenanlage genügt.

Russell

Hallo Lothar,<br />
in unserer Satzung (NRW) steht  folgendes:<br />
§ 7 Die Mitgliederversammlung und ihre Aufgaben<br />
(2) Mitgliederversammlungen sind durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch seinen Stellvertreter, mit einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich mit Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einzuberufen. Aushang in der Gartenanlage genügt.<br />
Gruß Russell

markus

na dann ziehe ich meine Bedenken zurück!<br />
<br />
Schönes Wochenende<br />
Gruß Markus

Lothar

Hallo Russell!<br />
<br />
Da ist der feine Unterschied!<br />
<br />
Bei uns fehlt der letzte Satz<br />
"Aushang in der Gartenanlage genügt."<br />
<br />
Gruß<br />
Lothar

Lothar

Hallo Markus!<br />
<br />
Es ging nicht um die Satzung vom Gartenfreund Russell, sondern um unsese Satzung und da fehlt der entschjeidende Satz "Aushang in der Gartenanlage genügt."<br />
<br />
Somit bleibe ich bei meiner Behauptung, daß die Einladung durch Aushnag in unserem Verein nicht ausreicht.<br />
<br />
Gruß<br />
Lothar

Markus Fischer

Hallo Lothar,<br />
wenn es nicht ausdrücklich in der Satzung steht, halte ich es für sehr bedenklich. Es ist ja keiner verpflichtet, wöchentlich den Aushang durchzulesen.<br />
Ich komme zwar auch aus NRW, wir haben aber eine "Stadtinterne" Satzung und da steht es nicht drin. Habe es jedenfalls noch nicht gefunden.

daisy

Oh Mann, es ist doch ein Kleingartenverein und kein Haufen von Krümelkackern!!!Ihr seid doch sicher Mitglied im Verein und am guten Funktionieren interessiert. Also sollte man doch den Kopf nicht so lange schütteln bis das Haar in der Suppe ist und man sich darüber aufregen kann. Daisy

Burchard

Wie sollen wir das jetzt verstehen?<br />
<br />
Kleingärtner sollen Bestimmungen und Gesetze und vor allen Dingen  Ihre Satzungen nicht so ernst nehmen?<br />
<br />
Wie dann das "Zusammenleben" im Versein funktionieren soll ist mir schleierhaft.<br />
 

daisy

Mitnichten, Burchard, Festlegungen und Regeln im Zusammenleben sind schon wichtig. Da bin ich ganz deiner Meinung. Aber ob ich einen Versammlungstermin aus dem Schaukasten oder per Post (mit viel Porto!!!- Vereinskasse)erfahre, ist doch 2.-rangig. Wichtig ist, dass es jeder rechtzeitig erfährt. Wenn ich den Termin lese, trage ich ihn in meinen Kalender und dann wird nichts vergessen. VIEL wichtiger als ein Streit um Modalitäten ist doch der Inhalt der Versammlung- oder?? Daisy

Burchard

Hallo Daisy!<br />
<br />
Grade um die rechtzeitige Kenntnisnahme der Einladung geht es bei der "schriftlichen" Einladung. Jetzt im Sommer kommt man regelmäßig zum Garten. Aber nicht jeder Verein macht seine Versammlungen um diese Zeit.  Wenn die Versammlung im Januar oder Februar stattfindet wer liest da regelmäßig die Aushänge?? Ich kenne Gartenfreunde die kommen  zwischen November um März nie in den Garten.<br />
<br />
Wir haben die Einladungen zum  größten Teil persönlich verteilt/eingeworfen und nur bei eizelnen Pächtern die Post beauftragt.<br />
 <br />
<br />
Soweit ich die  ursprügliche Frage aber verstanden ging es um die Beschlußfähigkeit der Versammlung bei nicht Satzungsgemäßer Einladung. Um wenn die Satzung vom Lothar nun mal eine schriftliche Einladung vorsieht muß auch eine schriftliche Einladung erfolgen. <br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

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