keine korrekte Einladung zur Mitgliederversammlung

Begonnen von Lothar, 21. Juli 2004, 12:53:00

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markus

Hallo daisy,<br />
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gerade als Vorstand sollte man in sochen Fragen strickt nach der Satzung gehen.<br />
Wir haben fast 100 Parzellen und ca. 50 passive Mitglieder. Wenn da nur einer bei ist, der etwas "Satzungswidrieges" findet und dies anprangert, stehst Du ganz schön doof da.<br />
-Neue Einladungen, evtl. neue Wahlen, neue Beschlüsse,.....<br />
<br />
Auch wenn es kleinlich klingt, aber wir versuchen unsere Vorstandsarbeit streng nach Satzung zu erledigen. Hauptsächlich um uns zu schützen. Wir haben da nähmlich so ganz bestimmte Mitglieder, die bestimmt ein Abo beim Anwalt haben *grrrrr*<br />
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Gruß Markus<br />
<br />
Gruß Markus

Christian

Ich lese es gerade zufällig.<br />
Also :<br />
Für die Form der Einladung gibt es im Gesetz keine Vorschriften. Die Verfahrensweise muss deshalb eindeutig in der Satzung definiert werden ( § 58 Nr. 4 BGB ) Es kann aber auch eine andere Form der Einladung vereinbart werden. Es müssen aber nachweislich alle Mitglieder vorher informiert worden sein. <br />
Wenn auch nur ein einziges Mitglied keine Einladung erhält und deswegen nicht an der Versammlung teilnimmt, sind die Beschlüsse ungültig.<br />
<br />
Na, dann mal los. <br />

Dipsy

Der Aushang reicht auch hier. Nur wenn der Aushang explizit gefordert wird "muss durch Aushang angekündigt werden", kannst Du Dich darauf beziehen. Der Kasten gilt als "Publikationsorgang". <br />
<br />
Aber auch hier hilft. Mit dem Vorstand reden und nicht gleich "ihr könnt beschliessen was ihr wollt, ist ungültig, ich halte mich nicht dran"

Burchard

Der Aushang reicht nicht sofern nicht in der Satzung expliziet diese Form der Einladung zugelassen wird.<br />
Ist eine schriftliche Einladung vorgeschrieben - muß jedes Mitglied einer Einladung (auf Papier) bekommen. Die Fristen sind entsprechend zu beachten. Wobei es reicht dem Mitglied den "Zettel in die Hand zu drücken", eine Postzustellung ist nicht erforderlich.<br />
<br />
Ob man mit dem Vorstabd redet oder nicht ist unerheblich - die Beschlüsse sind ungültig!<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

Dipsy

Nein, sind sie nicht. Gibt es ein schwarzes Brett, dann wird (angemessener Zeitraum) ein Zugang vorausgesetzt, es sein denn, die Satzung verbietet es explizit. Das Vereinsrecht hat keine solche dispositive Bestimmung und auch nicht das BGB. Ist dort also ausgehangen, dann sind auch die Beschlüsse richtig.

Dipsy

P.S.: Du bist eine Superpappnase.

Burchard

Tolle Antwort!<br />
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Bei einem so qualifizierten Beitrag muß man vor Ehrfurcht den Hut ziehen!<br />
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Und es bleibt dabei wenn die Satzung eine schriftliche Einladung vorsieht und nicht EXPLIZIET die Möglichkeiteinräumt das per Aushang zu tun, sind die Beschlüsse anfechtbar und werden auch als ungültig erklärt!<br />

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