keine korrekte Einladung zur Mitgliederversammlung

Begonnen von Lothar, 21. Juli 2004, 12:53:00

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markus

Hallo daisy,<br />
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gerade als Vorstand sollte man in sochen Fragen strickt nach der Satzung gehen.<br />
Wir haben fast 100 Parzellen und ca. 50 passive Mitglieder. Wenn da nur einer bei ist, der etwas "Satzungswidrieges" findet und dies anprangert, stehst Du ganz schön doof da.<br />
-Neue Einladungen, evtl. neue Wahlen, neue Beschlüsse,.....<br />
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Auch wenn es kleinlich klingt, aber wir versuchen unsere Vorstandsarbeit streng nach Satzung zu erledigen. Hauptsächlich um uns zu schützen. Wir haben da nähmlich so ganz bestimmte Mitglieder, die bestimmt ein Abo beim Anwalt haben *grrrrr*<br />
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Gruß Markus<br />
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Gruß Markus

Christian

Ich lese es gerade zufällig.<br />
Also :<br />
Für die Form der Einladung gibt es im Gesetz keine Vorschriften. Die Verfahrensweise muss deshalb eindeutig in der Satzung definiert werden ( § 58 Nr. 4 BGB ) Es kann aber auch eine andere Form der Einladung vereinbart werden. Es müssen aber nachweislich alle Mitglieder vorher informiert worden sein. <br />
Wenn auch nur ein einziges Mitglied keine Einladung erhält und deswegen nicht an der Versammlung teilnimmt, sind die Beschlüsse ungültig.<br />
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Na, dann mal los. <br />

Dipsy