Rechung per Aushang?

Begonnen von Klaus, 10. Oktober 2004, 07:20:00

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Klaus


Klaus

Hallo!<br />
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Da hatte ich doch glatt meine Frage Vergessen. :-)<br />
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Also Hier ist meine Frage:<br />
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In letzter Zeit (also siet Amtsantritt des neuen Vorstands) werden Sonderzahlungen  wie Straßenreinigung / Heckenschnitt und ähnlichens /also alles was nicht die normale Pacht und Strom Wasser ist) per Aushang angfordert. Als letztes sogar: "Zahlt Euro xx,xx bis zum (inerhalb einer Woche) in Bar an den Kassierer. Diese Aushäge sind weder unterschrieben noch beinhalten Sie eine genaue Aufrechnung der Forderung. Lr. Satzung könne "allgemeine Informationen" per Aushang bekanntgegeben werden. <br />
Ist dieses Vorgehen zulässig - bion ich jetzt im Winter gezwungen täglich im Garten zu kommen um die Aushänge zu lesen?<br />
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Gruß Klaus  

Re(e)Bell