Guthaben auf dem KGV-Konto ????

Begonnen von Michael, 30. Dezember 2004, 19:06:00

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Michael

der vorstand in unserem kleingärtnerverein stellt sich die frage, "wie viel guthaben darf ein gemeinnütziger kleingärtnerverein auf seinem vereinskonto haben, ohne das dieser schwierigkeiten mit dem finanzamt bekommt ?"<br />
gibt es eine maxi-summe ?<br />
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ich wünsche alle gartenfreund/innen ein gutrn rutsch in neue jahr !!!!

Reinhard

Nein, es gibt keine "maxi-Summe"! <br />
Im Prinzip ist die Höhe des Guthabens uninteressant. Wichtig für das Finanzamt ist die Frage, wie das Guthaben zustande gekommen ist.<br />
Der gemeinnützige Verein muss seine Mittel grundsätzlich laufend für seine begünstigten Zwecke verwenden. Er darf Einnahmen nicht ansparen, nur um immer höhere Zinsen zu erzielen. Jedoch kann er Geld zurücklegen, wenn er bestimmte aufwendige gemeinnützige Vorhaben finanzieren muss.<br />
Wenn also beispielweise die Mitgliederversammlung beschließt, daß im Jahre 2010 ein neuer Zaun gesetzt werden muß, der 30000 Euro kostet, dürft Ihr natürlich jetzt schon von den Mitgli