Guthaben auf dem KGV-Konto ????

Begonnen von Michael, 30. Dezember 2004, 19:06:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Michael

der vorstand in unserem kleingärtnerverein stellt sich die frage, "wie viel guthaben darf ein gemeinnütziger kleingärtnerverein auf seinem vereinskonto haben, ohne das dieser schwierigkeiten mit dem finanzamt bekommt ?"<br />
gibt es eine maxi-summe ?<br />
<br />
ich wünsche alle gartenfreund/innen ein gutrn rutsch in neue jahr !!!!

Reinhard

Nein, es gibt keine "maxi-Summe"! <br />
Im Prinzip ist die Höhe des Guthabens uninteressant. Wichtig für das Finanzamt ist die Frage, wie das Guthaben zustande gekommen ist.<br />
Der gemeinnützige Verein muss seine Mittel grundsätzlich laufend für seine begünstigten Zwecke verwenden. Er darf Einnahmen nicht ansparen, nur um immer höhere Zinsen zu erzielen. Jedoch kann er Geld zurücklegen, wenn er bestimmte aufwendige gemeinnützige Vorhaben finanzieren muss.<br />
Wenn also beispielweise die Mitgliederversammlung beschließt, daß im Jahre 2010 ein neuer Zaun gesetzt werden muß, der 30000 Euro kostet, dürft Ihr natürlich jetzt schon von den Mitgliedern entsprechende Ratenzahlungen entgegennehmen und ansparen.<br />
Ansonsten gilt als ungefährer Richtwert, daß im Jahr 2/3 der Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen usw. ausgegeben werden sollen, 1/3 können als Rücklage angespart werden.<br />
Falls das Finanzamt wirklich etwas zu bemängeln hat, ist das auch kein Beinbruch. Zunächst bekommt Ihr die Auflage, das "überschüssige" Geld in den nächsten 2,3 Jahren satzungsgemäß auszugeben. Erst wenn Ihr dem nicht nachkommt, könnte der Entzug der Gemeinnützigkeit drohen.<br />
<br />
Gruß Reinhard<br />
<br />
<br />

Schreibliesel

Prinzipiell sind deine Aussagen richtig Rinhard. Allerdings lehne ich das Ansammeln von Geldern in Form von Ratenzahlungen ab! Dafür dürfte keine Mitgliederversammlung ihre Zustimmung geben. <br />
Folgendes Beispiel:<br />
Es ist 2005. Ich als Mitglied zahle für den von dir genannten Zaun jährlich eine bestimmte Summe an den Verein. Die Zahlung soll bis 2010 laufen. 2009 ergibt sich bei mir, dass ich (aus welchen Gründen auch immer) das Pachtverhältnis kündigen muss. Das bereits eingezahlte Geld darf nicht zurückgezahlt werden! Wer kann und will sich das heute schon leisten?

Reinhard

Hallo Schreibliesel, ehrlich gesagt, ich weiß nicht, warum es nicht zurück gezahlt werden könnte - aber es kommt natürlich immer auf die Umstände bzw. die Beschlusslage der MV an.<br />
Bei uns wird es so gehandhabt, dass der Nachfolger, der den Garten übernimmt, zusätzlich zum Schätzpreis der Laube usw. die bisher gezahlten Raten an den Vorgänger zahlen muß.<br />
Ähnlich ist es auch, wenn der Zaun schon ein paar Jahre steht. Dann müßte der neue Pächter seinen Anteil in Bezug auf die Gesamtlebensdauer an den alten Pächter zahlen.<br />
Nach Deiner Argumentation würde ja nie ein neuer Zaun gebaut werden können, denn Du zahlst 500 Euro (ohne Raten), der Zaun wird gebaut, und im nächsten Jahr gibst Du den Garten auf. Dann wäre Dein Geld doch auch weg?<br />
<br />
Gruß Reinhard

Schreibliesel

Nun bei uns ist es so, dass alles über Umlagen finanziert wird. Wenn also genügend finanzielle Mittel dadurch vorhanden sind, dann kann gebaut werden. Auch ein Sonderbeschluß der Mitgliederversammlung, z. B. einmalig 50 â,¬ für die Anschaffung/Mitglied zu zahlen wäre möglich. Aber eine Ratenzahlung vorab so zu sagen ist nicht machbar. Zäune sind Vereinseigentum - ich gehe davon aus, dass du vom vereinseigenen Zaun sprichst. Deshalb kann keine Rückzahlung erfolgen. Die seit Jahren getätigten Umlagen können auch nicht auf einen Nachfolgepächter umgelegt werden.<br />
<br />

Reinhard

Also noch mal langsam:<br />
Nehmen wir an, ein Gärtner hat eine Umlage von 600 Euro für einen neuen Zaun bezahlt (egal ob in Raten oder auf einmal).<br />
Wenn wir jetzt mal annehmen, es würde (damit es sich leichter rechnet) ein Abschreibungszeitraum von 10 Jahren angesetzt. Das bedeutet, wenn das Mitglied nach drei Jahren aus dem Verein ausscheidet, ist der Zaun also noch 600-180=420 Euro wert. Diese Summe muß der neue Pächter (das neue Mitglied) an den alten Pächter zahlen.<br />
Das wird so auch bei der Schätzung des Gartens durch Vertreter des Kreisverbandes so festgelegt. Kannst Du mir bitte sagen, was daran gesetzeswidrig sein soll? Konkret, auf welches Gesetz berufst Du Dich?<br />
<br />
Wie wird es bei Euch gehandhabt? Wenn Du heute 600 Euro zahlst und in einem Jahr ausscheidest ist das Geld weg? Findet sich dann überhaupt noch jemand in Eurer MV, der irgend welchen finaziellen Vorhaben zustimmt?<br />
<br />
Gruß Reinhard

Schreibliesel

Reinhard ich hatte schon erwähnt, dass wir nur das Geld ausgeben können, das wir haben. Also durch Umlagen der Mitglieder erbracht wurde. Sonderbeschlüsse werden immer vertretbare Größenordnungen haben und einmalig sein. <br />
Was im Verein eingebracht wurde, kann beim Ausscheiden nicht wieder ausgezahlt werden. <br />
Was ich damit meinte bezieht sich vor allem auf den Fakt: Wenn ein Verein, aus welchen Gründen sei jetzt mal dahingestellt, aufgelöst wird, dann werden die vorhandenen  finanziellen Mittel auch nicht an die Mitglieder ausgezahlt, die ja eigentlich ihnen gehören. Diese Mittel werden einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. <br />
Der Vereinszaun ist und bleibt Vereinseigentum und wird damit bei uns auch nicht auf neue Pächter umgelegt. Dies betrifft genau so das Wasserleitungssystem des Vereins (nicht die Leitungen in den jeweiligen Gärten). <br />
Der Gartenzaun eines Pächters wird, wie du richtig sagtest, in der Schätzung mit erfaßt. Nicht jedoch der Vereinszaun! <br />
Nach deinem Beispiel müßtest du ja auch die vereinseigenen Geräte (Rasenmäher usw.) neuen Pächtern berechnen. <br />
Aber ich denke, wir haben mit dem Zaun ein bisschen aneinander vorbeigetippelt ...

Ingolf

Wir sind ein bisschen vom Thema abgekommen.<br />
Die ursprüngliche Frage war wie und in welcher höhe dürfen Rücklagen angsspart werden und wo bekomme ich das Schriftlich und zwar so das man das auch ohne Rechtsstudium versteht.

Online-Seminar am 23.04.2024

Viel Gemüse ernten von kleinen Beeten

Lernen Sie von den Profis: Urs Mauk erklärt in seinem Vortrag, wie der intensive Gemüseanbau der Marktgärtner funktioniert und warum diese Anbauweise so effektiv ist. Der Agrarwissenschaftler und Gemüsegärtner verrät auch Tipps, wie Sie sich das Gärtner-Leben leichter machen können.

Mehr Informationen 

Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

Permakultur im Kleingarten

Was Permakultur ist – und was nicht, das erklärt Landschaftsgärtner und Diplom-Permakultur-Gestalter Volker Kranz. Sie lernen Design-Prinzipien kennen, nach denen Sie Ihren Kleingarten ökologisch gestalten können und erfahren am Beispiel des neuen Kleingartengebietes in Berlin-Britz, wie ein Waldgarten funktioniert.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...