Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?

Begonnen von B. Bley, 15. Februar 2005, 22:30:00

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B. Bley

Einen schönen gurten Abend<br />
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Obwohl einige Punkte meines Anliegens hier bereits &#8211; zum Teil sehr kontrovers &#8211; diskutiert worden sind, möchte dennoch um eure Hilfe bzw. Meinung bitten.<br />
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Die Stadt Aachen verlangt, rückwirkend ab 2001, das Kosten für die Straßenreinigung von den einzelnen Kleingartenkolonien bezahlt werden. Unser Vorstand hat diese Umlagen nach Gärten auf die Pächter verteilt. Laut BkleingG (§6 Absatz (4) und (5) ) sind diese Kosten aber nach Parzellengröße zu berechnen. Ich habe unseren Vorstand darauf angesprochen und erhielt dann als Antwort &#8222;Der Stadtverband hat gesagt das währe so richtig&#8220;. Da unser Stadtverband sonst sehr regulativ mit dem Gesetz umgeht, habe ich mich dort erkundigt. Dem stellvertretende Vorsitzenden war diese Paragraph im BkleingG zuerst nicht bekannt, meinte dann aber im Laufe des Gesprächs, daß es wohl sehr aufwendig währe die Umlagen so zu berechnen und außerdem hatten die Mitglieder, in seinem Verein, beschloßen die Kosten nach der Anzahl der Gärten zu verteilen. Da die Kommentare zum Bundeskleingartengesetzt (vergl. Mainczyk 8. Auflage Kommentar 6.2.5) diese Möglichkeit ausdrücklich auschließen &#8211; hat mich diese Aussage erheblich verunsichert. Daraufhin habe ich mich per email an den Landesverand Rheinland gewandt. Dort hat man mich nur an meinen Verein und den Stadtverband verwiesen. Ist es nicht Aufgabe der Landesverbände für Rechtssicherheit zu sorgen? Es sollte doch recht einfach sein zu sagen &#8222;Ja der Verein darf das BkleingG umgehen wenn er mit der Ausführung &#8211; sprich Berechnung &#8211; überfordert ist&#8220;, oder halt das Gegenteil. Eventuell liegt es auch daran, daß der Vorsitzende unsers Stadtverbandes als Beisitzer im Landesverband fungiert und man will sich daher nicht äußern.<br />
Wo kann ich mir eine Auskunft einholen &#8211; ohne gleich zum Anwalt zu rennen?<br />
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Jetzt kommt der zweite Teil meines Anliegens; Für 2005 wurde von der Stadt die Fläche unserer Kartenkolonie neu berechnet &#8211; wir sind natürlich &#8222;Größer&#8220; geworden. Da die einzelnen Gärten weder gewachsen noch geschrumpft sind, kann sich nur die Gemeinschaftsfläche geändert haben. Unser Vorstand hat daraufhin die Pacht neu berechnet. Die Pacht der Gemeinschaftsfläche wurde nach Größe der Gärten verteilt. Das BkleingG spricht aber nur von &#8222;anteilig&#8220; (siehe §5 Absatz (1)) die Fläche wird  hier nicht erwähnt. Der vorherige Vorstand hatte die Pacht für die Gemeinschaftsfläche gleichmäßig auf alle Gärten verteilt. Gibt es hierzu verbindliche Angaben oder kann der Vorstand dies